Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute Eckpunkte für einen "Modernen Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze" vorgelegt. Kernstück dieser Modernisierungsoffensive ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Strom- und Gasnetzbetreiber werden mittels der sogenannten Anreizregulierungsverordnung gesetzt. Sie legt für die regulierten Netzbetreiber fest, wieviel Geld die Netzbetreiber über einen Zeitraum von fünf Jahren für den Betrieb und die Erweiterung ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern vereinnahmen dürfen. Den Netzbetreibern werden zudem Vorgaben zur Effizienzsteigerung gemacht, die sich aus einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber untereinander ergeben. Mit den nun vorgelegten Eckpunkten werden die Schwerpunkte für die Novellierung der Anreizregulierung vorgestellt. Hierzu sollen Investitionsbedingungen verbessert und Effizienzanreize verstärkt werden, beispielsweise über einen Effizienzbonus für Investitionen in intelligente Technik.
Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Entwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung auf Basis der Eckpunkte erarbeiten. Ziel ist ein Kabinettbeschluss noch vor der Sommerpause. Die Eckpunkte finden Sie hier (PDF: 39,7 KB).
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte den Entwurf: "Der BDEW sieht dringenden Nachbesserungsbedarf bei den heute vorgelegten Eckpunkten zur Novelle der Anreizregulierungsverordnung, um die Investitionsbedingungen für die Verteilnetze zu verbessern. Wir sehen vor allem drei Aspekte kritisch. Erstens ist zwar die angekündigte Beseitigung des Zeitverzugs grundsätzlich positiv. Jedoch wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen dieses Ziel nicht für alle Verteilnetzbetreiber erreicht.
Zweitens nimmt entgegen den Empfehlungen des Evaluierungsberichts der Bundesnetzagentur das Bundeswirtschaftsministerium mit der vorgesehenen Streichung der Best of 4-Regel eine deutliche Verschärfung der Effizienzvorgaben für die Verteilnetzbetreiber vor. Damit sind die Effizienzvorgaben der Behörde für viele Netzbetreiber aufgrund von methodenbedingten Abweichungen nicht mehr erreichbar. Mit diesen beiden Maßnahmen konterkariert das Ministerium das selbstgesetzte Ziel, Investitionen und Innovationen im Verteilnetz zu fördern.
Drittens sollen die Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren auf 7.500 Kunden bei Gasnetzbetreibern (bisher 15.000) und 15.000 Kunden bei Stromnetzbetreibern (bisher 30.000) halbiert werden. Damit würden viele kleine und mittlere Unternehmen massiv mit den bürokratischen Regulierungsanforderungen zusätzlich belastet. Dies widerspricht dem Ansatz des vereinfachten Verfahrens, kleine und mittlere Unternehmen genau davor zu schützen. Schließlich wollte der Gesetzgeber nach eigenen Angaben mit der Anreizregulierungsverordnung keine Strukturpolitik betreiben."
Quelle: BMWi / BDEW