Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesminister Dobrindt hat dazu heute dem Kabinett eine "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vorgelegt. Anschließend erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat.
Bundesverkehrsminister Dobrindt: "Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre."
Wesentliche Regelungen der Verordnung:
- Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
- Kenntnisnachweis ab 2 kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins.
- Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
- Betriebsverbot, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.
Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Weitere Informationen zu den Regelungen finden sich unter href=”www.bmvi.de/drohnen” _blanc
Quelle: BMVI