Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf für ein DigiNetz-Gesetz beschlossen. Damit werden die öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Stadtwerke) verpflichtet, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.
Mit dem DigiNetz-Gesetz soll Deutschland fit für die Gigabit-Gesellschaft gemacht werden. In Zukunft gilt: Jede Baustelle bringt Bandbreite. Wer Verkehrswege oder Neubaugebiete erschließt, muss Glasfaserkabel direkt mitverlegen. Gleichzeitig wird bestehende Infrastruktur für Datennetze geöffnet. Straßen im ganzen Bundesgebiet müssen nicht mehr doppelt aufgerissen werden. Solange geeignete Rohrkapazitäten darunter liegen, die noch frei sind, können die Telekommunikationsunternehmen ein Kabel durchschießen – fertig. Davon sollen Wirtschaft und die Menschen gleichermaßen profitieren.
Kernelemente des DigiNetz-Gesetzes sind:
- Bei Neubau oder Sanierung von Straßen müssen Glasfaserkabel künftig mitverlegt werden.
- Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen Glasfaserkabel direkt mitverlegt werden.
- Das Gesetz regelt auch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur: z. B. Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die noch Kapazitäten frei haben, können künftig für die Verlegung von Glasfaserkabeln und weiteren Übertragungstechnologien mitgenutzt werden. Im Gegenzug zahlen die TK-Unternehmen ein faires und angemessenes Entgelt an die Infrastrukturbetreiber.
Ausbauarbeiten unterstützen
Das DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, den gesamten Ausbauprozess für schnelles Internet zu optimieren. Teure und langwierige Doppelarbeiten an Straßen sollem künftig vermieden werden, da auch Bauarbeiten besser koordiniert werden. Der Einspareffekt, der durch das DigiNetz-Gesetz entsteht, wird von Experten auf einen Milliardenbetrag geschätzt. Dies senkt die Kosten für die Netzbetreiber erheblich und beschleunigt die Netzanbindung der unterversorgten Gebiete.
Bundesminister Alexander Dobrindt hat zudem weitere 45 Förderbescheide für Mittel aus dem milliardenschweren Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau übergeben. Kommunen und Landkreise mit unterversorgten Gebieten erhalten damit bis zu 50.000 Euro: Mit dem Geld können sie Ausbauprojekte für schnelles Internet planen und Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte erstellen. In einem zweiten Schritt vergibt das BMVI jeweils bis zu 15 Millionen Euro, um die Umsetzung von Ausbauprojekten zu fördern.
Quelle: BMVi