Die neue europäische Batterieverordnung (BattVO) ersetzt die EU-Batterierichtlinie von 2006 und bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich. Sie ist bereits am 17. August 2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 18. Februar 2024. Für einzelne Regelungen gelten längere Übergangsfristen. Als EU-Verordnung wird die BattVO unverzüglich in allen EU-Mitgliedstaaten wirksam und muss nicht mehr in nationales Recht überführt werden. Das deutsche Batteriegesetz (BattG) wird entsprechend überarbeitet und regelt zukünftig weiterhin die Registrierungspflicht bei der Stiftung ear und die Zuständigkeiten der Behörden.
Während sich die EU-Batterierichtlinie und das BattG vor allem auf die umweltgerechte Sammlung und Entsorgung von Batterien konzentrieren, zielt die BattVO auf Nachhaltigkeit, Langlebigkeit und Sicherheit im gesamten Lebenszyklus ab. So stellt die neue BattVO spezifische Anforderungen für jeden Schritt …..
Sie wollen weiterlesen? Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus der November-Ausgabe der ElektroWirtschaft. Wenn Sie noch kein Abo haben, bestellen Sie hier Ihre persönliche Ausgabe.