Deutsche Umwelthilfe kritisiert Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, muss aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dringend nachgebessert werden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass der derzeitige Entwurf nicht geeignet ist, um die Sammelziele für Elektroaltgeräte zu erreichen und die korrekte Umsetzung der Vorgaben in der Praxis nicht kontrolliert werden kann. Der Bundesrat befasst sich diesen Freitag (8. Mai 2015) in erster Lesung mit dem Entwurf des ElektroG.
„Die Entsorgung von Elektroschrott ist in Deutschland immer noch nicht verbraucherfreundlich. Viel zu viele Geräte landen in der Restmülltonne oder gelangen in dubiose Kanäle. Der aktuelle Gesetzesentwurf hilft damit Konsumenten und Umwelt nicht in der notwendigen Weise“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach seiner Auffassung ist mit dem ElektroG in der vorliegenden Fassung das Ziel, bis 2019 insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte zu sammeln, nicht zu erreichen.
Einer der größten Schwachpunkte aus Sicht der DUH ist die ungenügende Verpflichtung des Handels, Elektroaltgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts wieder zurückzunehmen. Zwar schreibt die EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 allen Händlern eine solche Rücknahme vor. In Deutschland sollen jedoch laut dem Entwurf der Bundesregierung – und anders als vom Bundesumweltministerium ursprünglich vorgeschlagen – nur Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet werden.  
Der Regierungsentwurf zum ElektroG entlasse damit Discounter, die Elektrogeräte in wechselnder Menge verkaufen, komplett aus der Verantwortung. Resch fordert deshalb, die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig sei und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot in die Pflicht zur Rücknahme nehme. Eine genaue Erläuterung zur Kritik der DUH an der geplanten Rücknahmeverpflichtung des Handels und weitere Schwachpunkte des aktuellen ElektroG-Entwurfs finden Sie hier.
Quelle: DUH

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