EU ProSun leitet über 1.000 Preisangebote mit Verdacht auf Zollverstoß an Europäische Kommission weiter
Rund 1.000 Seiten Dokumente mit 1.500 Angeboten von chinesischen Solarprodukten, die unterhalb des zwischen der EU-Kommission und China festgeschriebenen Mindestpreises zum Kauf angeboten wurden, hat heute die europäische Solarindustrieinitiative EU ProSun an die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission weitergeleitet.
Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun: „Systematisch wird in Europa gegen die Antidumpingauflagen der EU verstoßen. Es scheint, als würde sich kein Hersteller aus China wirklich an die für Importe in die EU geltenden Mindestpreise halten. Die Kommission muss schnellstmöglich handeln, um diese Verstöße zu stoppen und Sanktionen einzuleiten.“
Nachdem staatlich subventioniertes Dumping aus China in den letzten Jahren Dutzende europäische Solarunternehmen in den Ruin getrieben hatte, hat die EU Mitte 2013 Antidumpingzölle gegen chinesische Solarimporte verhängt. Um diesen Zöllen in Höhe von rund 50 Prozent zu entgehen, haben im August 2013 über 100 chinesische Solarhersteller der EU in Vertragsform angeboten, nur noch oberhalb eines sogenannten Mindestpreises von rund 56 Cent pro Watt zu importieren. Sowie die Europäische Kommission als auch der Europäische Rat haben diesem Mindestpreisangebot zugestimmt. Offensichtlich werden aber flächendeckend weder Zölle gezahlt noch der Mindestpreis eingehalten.
„Die Bandbreite der Tricks, mit denen chinesische Hersteller die EU-Auflagen umgehen, ist nahezu unbegrenzt“, so Nitzschke. „Das reicht von Kick-Back-Zahlungen, die als Marketingzuschüsse getarnt werden, über fehlerhafte Produktdeklarationen bis hin zu Bonusmengen nach dem Prinzip des Hamburger Fischmarktes: Wem der Preis nicht niedrig genug ist, der bekommt noch eine Kiste Module oder Wechselrichter umsonst mit dazu!“ Laut EU ProSun bedienen sich die meisten chinesischen Unternehmen bei diesen Geschäften internationaler Zwischenhändler, die als Puffer zwischen den chinesischen Unternehmen und den europäischen Behörden stehen.
Den Beteiligten an solchen Mindestpreis- und Zollverstößen drohen nach Einschätzung der europäischen Solarindustrieinitiative empfindliche Strafen. Milan Nitzschke: „Der Vertrag zwischen der EU-Kommission und den chinesischen Unternehmen sieht klar vor: Wenn auch nur geringfügig gegen die Auflagen verstoßen wird, wird der jeweilige Hersteller aus der Mindestpreisregelung ausgeschlossen. Dann ist unmittelbar der Zoll von rund 50 Prozent auf den Einfuhrpreis fällig.“ Zahlen muss einen solchen Zoll der europäische Importeur, gegebenenfalls auch nachträglich. Im Falle von gravierenden Zollverstößen, kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
Aus Sicht von EU ProSun steht die gesamte Mindestpreisregelung der EU auf dem Spiel. Nitzschke: „Die Mindestpreisregelung, die die Europäische Kommission mit China ausgehandelt hat, scheint sich als undurchführbar zu erweisen. Chinesisches Dumping nimmt immer noch kein Ende. Offensichtlich führt an der entschlossenen Durchsetzung von Zöllen kein Weg vorbei.“
Die Industrieinitiative EU ProSun setzt sich seit ihrer Gründung 2012 für einen fairen und freien Wettbewerb und nachhaltigen Ausbau der Solarenergie ein und ist Initiator der europäischen Antidumping- und Antisubventionsverfahren gegen Solarprodukte aus China.
Weitere Informationen unter: href=”www.prosun.org” _blanc