Chancen für Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt

Mehr als jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent), das ohnehin bereits im Ausland nach Mitarbeitern sucht, geht davon aus, dass sich unter den nach Deutschland geflüchteten Menschen Fach- und Führungskräfte finden. Unter den großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten ist es sogar jedes dritte (32 Prozent). Das ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Integration von Flüchtlingen bleibt auch in diesem Jahr eine der zentralen Herausforderungen für die gesamte Gesellschaft, eine entscheidende Rolle spielt dabei der Arbeitsmarkt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Interesse an Einbindung hoch

Häufig mangelt es noch daran, dass interessierte Unternehmen und qualifizierte Flüchtlinge nichts voneinander wissen und deshalb nicht zusammenfinden. Jedes dritte Unternehmen (33 Prozent), das auch im Ausland nach Fachkräften sucht, gibt an, dass es bereits Praktikumsplätze an Flüchtlinge vergeben hat, fast genauso viele (30 Prozent) würden das gerne in Zukunft tun. Jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent) ist grundsätzlich bereit dazu, Flüchtlingen befristete Verträge anzubieten, 16 Prozent haben bereits einmal ein solches Arbeitsverhältnis abgeschlossen. Und auch unbefristete Jobs sind für jedes neunte Unternehmen (11 Prozent) denkbar, 13 Prozent haben bereits einen solchen Vertrag unterschrieben. „Wenn Flüchtlinge in Deutschland Ausbildung und Arbeit finden, dann ist das eine Win-Win-Situation“, so Rohleder. „Wir brauchen einen digitalen Verwaltungsprozess, der schnell und rechtssicher Flüchtlinge und Unternehmen zu einem Praktikums- oder Arbeitsvertrag bringt. Ausländerbehörden, die Bundesagentur für Arbeit und die Wirtschaft müssen hier an einem Strang ziehen.“

Kostenloses Webinar für Beschäftigung von Flüchtlingen

Für Unternehmen, die Flüchtlingen einen Praktikumsplatz oder einen Stelle anbieten wollen, bietet die Bitkom Akademie im Juli ein kostenloses Online-Seminar an. Darin wird ein Überblick über die rechtlichen Vorschriften bei der Beschäftigung von Flüchtlingen gegeben, etwa mit Blick auf eine Arbeitserlaubnis oder die sogenannte Vorrangprüfung. Eine Anmeldung ist hier möglich.
Quelle: Bitkom

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