Mit der Verlängerung der Energiepreisbremsen bleiben die Strom- und Gaspreise für Privathaushalte bis Ende März 2024 für einen Großteil des Verbrauchs gedeckelt. Die Union will eine Klage gegen das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen prüfen.
Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend beschlossen, die zum Jahresende auslaufende Energiepreisbremsen für Strom und Gas bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben zustimmen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es zur Begründung aus dem Energieausschuss des Bundestags.
Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden. Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt – für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.