Städte und Gemeinden können Elektroautos Privilegien einräumen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3814) stimmte der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2015, auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/4174) in geänderter Fassung mit großer Mehrheit zu. Die Bundesregierung will damit elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern.
In den Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten, dass das Gesetz auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 gilt, soweit sie im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. Damit handele es sich vor allem um elektrische betriebene Lieferfahrzeuge, die wegen der Batterien schwerer sind als herkömmliche Fahrzeuge. Zudem soll es nur bis Ende 2026 gelten.
,,Mit diesem Gesetz wollen wir Schwung in die Elektromobilität bringen", betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle (CDU), in der Debatte. ,,Wir machen ein Gesetz, das niemand braucht", erklärte hingegen Thomas Lutze (Die Linke). Nur zwölf Städte in Deutschland wollten ,,prüfen", ob sie das Gesetz umsetzen wollten. Alle anderen Kommunen hätten direkt abgelehnt. Er sprach sich gegen eine Freigabe der Busspuren für Elektrofahrzeuge aus. ,,Wenn Sie eine Verkehrswende wollen, fördern Sie die Forschung für leichterer Batterien", sagte er in Richtung der Koalition.
Quelle: Deutscher Bundestag