Freitag hat der Bundesrat das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Gezielter Bürokratieabbau sei ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Wachstum und Investitionen in Deutschland.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden vor allem mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Existenzgründer werden später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Dies geschieht durch die Anhebung von Schwellenwerten für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro. Der Gesetzentwurf enthält auch drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht. Dies trägt auch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.
Bereits seit 1. Juli 2015 greift parallel auch die so genannte One in, one out-Regel ("Bürokratiebremse"). Danach verpflichtet sich die Bundesregierung, neuen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle auszugleichen. Weitere Maßnahmen aus den Eckpunkten vom Dezember 2014 sollen zügig realisiert werden.
Das Bürokratieentlastungsgesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die wichtigsten Entlastungen greifen ab 2016. Mehr Informationen zum Gesetz bzw. zur Bürokratieabbau-Initiative finden Sie hier.
Quelle: BMWi