Schwarzarbeit vernichtet legale Arbeitsplätze, macht einen fairen Wettbewerb unmöglich und lässt die Einnahmen der Sozialversicherung und des Staates wegbrechen. Wie viele andere Branchen ist auch das Elektrohandwerk von dieser Problematik betroffen. Um die gesetzeswidrigen Machenschaften einzudämmen, haben sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), das Bundesministerium der Finanzen und die Industriegewerkschaft Metall zu einem Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zusammengeschlossen.
Unterzeichnet wurde das Bündnis am 4. Juni in Berlin im Rahmen der Festveranstaltung „10 Jahre Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)“ von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, ZVEH-Vizepräsident Lothar Hellmann und dem 2. Vorsitzenden der IG Metall Jörg Hofmann. Hellmann betonte: „Dieses Bündnis ist die konsequente Fortsetzung einer Branchenpolitik von ZVEH und IG Metall, die schon 1996 zum damals ersten Tarifabschluss bundesweiter Mindestentgelte führte. Es geht uns nach wie vor darum, die Wettbewerbsfähigkeit der E-Handwerksbetriebe und der dort beschäftigten Arbeitnehmer zu sichern.“
Die Bündnispartner haben sich zum Ziel gesetzt, die nötigen Strukturen zu schaffen, um Schwarzarbeit nachhaltig zu bekämpfen. Nur dann haben Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten, keine Nachteile im Markt. Zu diesem Zweck soll unter anderem der Informationsaustausch zwischen den Verbänden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter verbessert werden und eine umfassende Aufklärung der Betriebe über die schädlichen Konsequenzen von Schwarzarbeit erfolgen. In einem Arbeitskreis auf Bundesebene sollen zudem die Wirksamkeit der existierenden gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls notwendige Änderungen erörtert werden.
Schäuble, Hellmann und Hofmann stimmten darin überein, dass die Verhinderung von Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Beides müsse unterbunden werden, um legale Beschäftigung zu fördern.
Den vollständigen Text der Bündniserklärung können Sie in der Anlage nachlesen.