BSH gewinnt in den Niederlanden Gerichtsverfahren gegen den britischen Staubsaugerhersteller Dyson

Positives Urteil in dem Verfahren um angebliche Verbrauchertäuschung beim EU-Energielabel für die BSH. Der britische Staubsaugerhersteller Dyson hatte gegen die niederländische Tochtergesellschaft der BSH Hausgeräte GmbH Klage eingereicht, unter anderem mit der Behauptung, die BSH täusche Verbraucher über den Energieverbrauch von Staubsaugern. Das Gericht in Amsterdam hat heute entschieden, dass die Angaben auf den BSH-Geräten korrekt sind und alle Anträge von Dyson zurückgewiesen. Das Urteil des niederländischen Gerichts ist eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz, gegen die Berufung einlegt werden kann.
„Damit hat das Gericht klargestellt, dass Dysons Vorwürfe völlig haltlos sind und wir alle Vorgaben des EU-Energielabels einhalten. Das sollte nun auch Dyson akzeptieren und sich auf den fairen Wettbewerb um die besten Technologien und Produkte konzentrieren, anstatt wiederholt auf juristische Auseinandersetzungen“, erklärt BSH CEO Dr. Karsten Ottenberg.

BSH begrüßt Urteil des Europäischen Gerichts

Bereits vergangene Woche, am 11. November 2015, hatte das Gericht der Europäischen Union in einem Verfahren zu dem EU-Energielabel für Staubsauger eine Klage von Dyson abgewiesen und die wegen angeblicher Irreführung von Verbrauchern angefochtene Verordnung als rechtmäßig bestätigt. Das im Rahmen des EU-Energielabels festgelegte Testverfahren sei derzeit am besten geeignet, um den Konsumenten Informationen an die Hand zu geben. Die BSH war an diesem Verfahren selbst nicht beteiligt. Das Gericht hat damit das EU-Testverfahren für Staubsauger bestätigt, welches Dyson vor Gericht angegriffen und zum Anlass genommen hat, die BSH der Verbrauchertäuschung zu bezichtigen.

Klage wegen Verleumdung gegen Dyson in UK

Aufgrund der unzutreffenden Vorwürfe in Bezug auf das Energielabel betreibt die BSH derzeit gegen das britische Unternehmen und dessen Inhaber James Dyson ein juristisches Klagevorverfahren nach englischem Recht wegen Verleumdung. In weiteren Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Ländern konnte die BSH dem britischen Unternehmen im Herbst 2014 nachweisen, bei seinen Staubsaugern falsche Werte auf dem Energielabel ausgelobt zu haben. Diese Falschangaben wurden gerichtlich in Deutschland verboten und Dyson hat die Werte europaweit geändert.
Quelle: BSH

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