Der aktuelle Diskussionsentwurf für ein „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ (TKMoG) lässt ein konsequentes Bekenntnis zum eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau vermissen. Vielmehr sieht der gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlichte Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen am geltenden TK-Rechtsrahmen vor, die den Gigabit-Ausbau bremsen statt beschleunigen werden.
ANGA-Präsident Thomas Braun: „Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes sollte genutzt werden, um dem Gigabit-Ausbau und damit auch der Digitalisierung in Deutschland den Weg zu ebnen. Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig leistungsfähige Breitbandnetze bis in jede Wohnung für alle Lebensbereiche sind. Das muss sich auch im Rechtsrahmen widerspiegeln.“
Ausbremsen dürften den schnellen Gigabit-Ausbau insbesondere die geplanten Änderungen an der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen. Das BMWi schlägt vor, die Umlagefähigkeit nach einer Übergangsfrist abzuschaffen. Darüber hinaus sollen Mieter nach dem TKG die Möglichkeit erhalten, die Kostenumlage gegenüber ihrem Vermieter zu kündigen. Damit würde den Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen eine extrem wichtige Grundlage für die Anbindung der Wohnungen an moderne Glasfaser- und Gigabitnetze genommen. Gleichzeitig würde die Streichung zu einer finanziellen Mehrbelastung für über 12 Mio. Haushalte führen, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über rabattierte Mehrnutzerverträge ihres Vermieters empfangen. Besonders betroffen wären Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung. Heute übernimmt für sie der Sozialhilfeträger die Kosten für den Anschluss als Teil der Kosten der Unterkunft. Künftig müssten sie die Kosten selbst aus dem Regelsatz zahlen.
Quelle: ANGA