Das Bundeskabinett hat mit dem ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende, dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 weitreichende energiepolitische Beschlüsse gefasst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Details zu den beschlossenen Maßnahmen.
Der NAPE setzt auf einen Mix aus Beraten und Informieren, Fördern und Fordern. Seine wichtigsten Elemente sind der Vorschlag zur Einführung einer steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und wettbewerbliche Ausschreibungen für Energiesparprojekte mit einem angestrebten Fördervolumen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr. Auch die Stärkung des Marktes für Energieeffizienz – u. a. über verbesserte Bürgschaftsangebote für Contracting-Projekte – sowie eine gemeinsame Initiative zusammen mit der Wirtschaft zur Etablierung von bis zu 500 Energieeffizienz-Netzwerken, sind wesentliche Bestandteile.
Das erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW wird um 200 Mio. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt. Gleichzeitig soll mit der steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen zusätzliche Zielgruppen erschlossen werden. Vorgesehen ist hierfür ein Volumen von 1 Milliarde Euro pro Jahr bis 2019. Zur Umsetzung der steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor wird die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern führen, mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen. Allein für die Gebäudesanierung stehen damit 3 Mrd. Euro pro Jahr bereit.
Insgesamt sollen mit dem NAPE 390-460 Petajoule (PJ) Energie eingespart werden, das entspricht etwa dem Energieverbrauch von Bremen und Thüringen. Zusätzliche Energieeinsparungen in einer Größenordnung von 110-160 PJ werden mit Maßnahmen im Verkehrsbereich erreicht. Mit den Maßnahmen des NAPE können bis 2020 zusätzliche Investitionen von mehr als 80 Mrd. Euro angestoßen werden. Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, müssen alle Sektoren einen zusätzlichen Minderungsbeitrag erbringen, dies gilt auch für den Stromsektor.
Im Kabinett wurde außerdem die Novelle der Ausgleichsmechanismus-Verordnung beschlossen. Hierdurch soll die Ermittlung der EEG-Umlage transparenter und deren Erhebung auf Eigenversorger erleichtert werden, indem diese Aufgabe weitgehend auf die Verteilnetzbetreiber übertragen wird.
Quelle: BMWI