Seit fast einem Jahr gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unternehmen und Organisation haben dadurch u.a. erweiterte Informationspflichten, müssen Verarbeitungsverzeichnisse für Personendaten erstellen sowie Datenschutz schon in Produktionsprozessen berücksichtigen. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom gibt es positive Effekte durch die DS-GVO, aber weiterhin auch großen Nachbesserungsbedarf. „Auf der Haben-Seite stehen erstmals EU-weit einheitliche Datenschutzregeln. Mit der DS-GVO hat die EU zudem eine internationale Strahlwirkung erzeugt. Globale Konzerne orientieren sich ebenso daran wie wichtige Handelspartner“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Defizite gebe es vor allem in der praktischen Auslegung und Durchsetzung der Regeln. „Mitgliedsstaaten, Datenschutzbehörden und Unternehmen – sie alle interpretieren die Verordnung noch unterschiedlich“, so Berg.
So bestehen aus Bitkom-Sicht nach wie vor große Rechtsunsicherheiten in der Anwendung der Verordnung. „Problematisch für die Wirtschaft ist vor allem, dass die DS-GVO keinen Unterschied zwischen einem globalen Konzern und einem Kiez-Handwerker macht. Tatsächlich profitieren große Anbieter sogar stärker von dem einheitlichen Rechtsrahmen als kleinere und mittlere Unternehmen, bei denen der Verwaltungsaufwand stärker zu Buche schlägt“, so Berg. Alltägliche Geschäftsprozesse würden damit für viele zum Datenschutzhürdenlauf.
Insgesamt habe die Datenschutz-Grundverordnung die Wirtschaft nachhaltig verändert. Berg: „Das Bewusstsein für Datenschutz ist auf allen Seiten höher. Das ist positiv. Dennoch: Im Rahmen der ausstehenden Überprüfung muss die Politik sagen, wo Bürokratie abgebaut und Unklarheiten im Text beseitigt werden. Gleichzeitig sollten Datenschutzbehörden noch stärker den Dialog mit den Unternehmen suchen und ihnen alltagsnahe Hilfestellungen zur Hand geben.“ Denn in der Praxis fühlen sich viele Unternehmen laut Bitkom zunehmend von Datenschutzregeln ausgebremst. So sehen drei von vier Unternehmen (74 Prozent) Datenschutzanforderungen als die größte Hürde beim Einsatz neuer Technologien. Im Vorjahr sagten dies erst rund zwei Drittel (63 Prozent), im Jahr 2017 nicht einmal die Hälfte (45 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bitkom-Unternehmensbefragung. „Datenschutzregeln dürfen nicht dazu führen, dass Unternehmen technologisch zurückfallen“, so Berg. „Letztlich geht es darum, die richtige Balance zwischen Datenschutz einerseits und innovativen, datenbasierten Anwendungen andererseits zu finden.“