In seinem aktuellen Positionspapier lehnt der BGA eine verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für die Aus- und Einbaukosten bei Lieferung fehlerhafter Ware im B2B-Verhältnis strikt ab. Eine Änderung der Haftungsmaßstäbe sei weder aus rechtlichen noch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich. Das umfassende Positionspapier stellt den Großhandel und die Auswirkungen einer Haftungsverschärfung im Kaufrecht auf diesen Wirtschaftszweig dar. Das Positionspapier ist zusammen mit einer 2-seitigen Übersicht mit Argumenten an Fachpolitiker im Deutschen Bundestag sowie Vertreter der Bundesregierung versendet worden.
Großhandel im Visier
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dafür zu sorgen, dass „Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat.“ In diesem Zusammenhang
wird diskutiert, ob künftig im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen der Verkäufer eines fehlerhaften Produkts auch ohne eigenes Verschulden die Kosten des Ausbaus der gelieferten Ware und des Einbaus der Ersatzware tragen soll. Dabei wird zugunsten von Handwerkern erwogen, einen
erleichterten Regress für Werkunternehmer gegenüber ihren Lieferanten einzuführen. Anknüpfungspunkt ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2011, in dem das Gericht eine solche Garantiehaftung des Verkäufers gegenüber einem Verbraucher – gestützt auf die EU-Verbrauchsgüterrichtlinie – bejaht hat. Eine Garantiehaftung im unternehmerischen Rechtsverkehr hätte gravierende Auswirkungen auf den Großhandel. Großhandel ist reines B2B-Geschäft. Großhandelskunden sind Profis mit hohem fachlichen Know-how und entsprechenden Gewinnmargen. Sie sind Verbrauchern nicht gleichzustellen, dafür fehlt es an einem speziellen Schutzbedürfnis – rechtlich wie wirtschaftlich. Zudem verläuft die Lieferkette nicht immer – wie es der Vorstellung des Verbraucherrechts entspricht – „von groß nach klein“. Vielmehr gehört für viele mittelständische Groß- und Außenhändler die Belieferung von Großunternehmen und Industriekonzernen
zum täglichen Geschäft.
Keine Haftung ohne Verantwortung
Außerdem ist zu bedenken, dass eine verschuldensunabhängige Haftung die gesamte deutsche Wirtschaft treffen und nicht ausschließlich zugunsten kleiner Unternehmen, bestimmter Berufsstände oder einzelner Branchen Anwendung finden würde. Eine Garantiehaftung beschädigt die vielfach langjährigen, auf Vertrauen beruhenden Geschäftsbeziehungen im B2B-Verhältnis und schadet damit massiv dem deutschen Mittelstand. Und dies, obwohl der Ersatz von Aus- und Einbaukosten wegen Lieferung fehlerhafter Ware von der Wirtschaft im Allgemeinen gar nicht als Problem empfunden wird. Das bestehende, auf dem Prinzip der Verantwortung beruhende Haftungssystem hat sich in der Praxis bewährt und ist innerhalb der Wirtschaft anerkannt, so dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Für Schäden, die über den Verantwortungsbereich des Verkäufers hinausgehen, soll der Verkäufer weiterhin nur dann haften müssen, wenn ihn ein Verschulden trifft.
Das BGA-Positionspapier und die „Argumente auf 2 Seiten“ können hier abgerufen werden.