Beleuchtung ist ein wichtiger Faktor im Einbruchsschutz

Die Urlaubszeit steht bevor und damit rückt wieder die Frage nach dem richtigen Schutz von Haus und Grundstück während der Abwesenheit in den Fokus. Die Kriminalstatistik zeigt: Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Das muss nicht sein, mitunter helfen schon einfache Maßnahmen, um Einbrecher abzuhalten. Neben der mechanischen Sicherung von Fenstern und Türen kommt dem Licht dabei eine wesentliche Rolle zu: Eine gut eingerichtete Beleuchtung im Außenbereich schreckt potenzielle Missetäter ab, erklärt die Brancheninitiative licht.de. Die Simulation von Abwesenheit mit Lichtmanagement oder Zeitschaltuhren erweckt den Eindruck eines bewohnten Anwesens.

Anwesenheit vortäuschen

Moderne Technik hilft dabei, Anwesenheit vorzutäuschen, wenn niemand im Haus ist. Damit Haus oder Wohnung beleuchtet aussehen, sollte die Lichtsteuerung entsprechend eingestellt sein: Entweder werden dazu vorinstallierte Szenen genutzt oder manuelle Einstellungen gewählt, die möglichst kein starres Muster erkennen lassen. Ist ein Lichtmanagementsystem in die Gebäudetechnik integriert, können zudem noch Rollläden, die Aktivierung von Bewegungsmeldern und Außenbeleuchtungen sowie Musik und TV-Geräusche über die Multimedia-Steuerung miteinbezogen werden. Digitale Systeme lassen sich heute auch ohne aufwendige Installationsarbeiten per App mit dem Smartphone programmieren und steuern. Bei Domizilen mit herkömmlicher Beleuchtung schaffen Zeitschaltuhren Abhilfe: Sie werden zwischen Steckdose und Leuchte gesteckt und entsprechend eingestellt.

Ausspionieren schwer gemacht

Zugangswege, Haus-, Hinter- oder Terrassentüren sind besonders gefährdete Zonen. Sie sollten beleuchtet und idealerweise zusätzlich mit einem Bewegungsmelder versehen sein. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass der beleuchtete Bereich auch von außen oder für Nachbarn einsehbar ist. Beim Kauf von Bewegungsmeldern sollte auf einen ausreichend großen Erfassungswinkel und die nötige Reichweite geachtet werden.

Außenbeleuchtung

Die im Außenbereich verwendeten Leuchten müssen mindestens die Schutzart IP44 aufweisen: Sie sind geschützt gegen Spritzwasser und das Eindringen fester Fremdkörper mit einem Durchmesser von mehr als einem Millimeter. 

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