"Beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge ist die Energiewirtschaft in den letzten Jahren massiv in Vorleistung gegangen. Jetzt ist die Automobilindustrie am Zug, kommentiert Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums des BDEW, die schwache Nachfrage nach der Kauprämie für E-Autos. "Sie muss endlich Modelle auf den Markt bringen, die in Preis und Leistung den Nutzererwartungen entsprechen. Wie wir sehen, ist eine Kaufprämie zwecklos, wenn das Produkt nicht attraktiv und bezahlbar ist. Die Bundesregierung sollte daher Instrumente wählen, die wirklich etwas in Gang setzen: Ambitionierte CO2-Grenzwerte für Autoflotten und Nutzfahrzeuge wären zum Beispiel ein wirksamer Beschleuniger für den Umstieg auf klimaschonende Fahrzeuge. Da sich der Betrieb der Säulen aufgrund der geringen Anzahl von E-Fahrzeugen heute noch nicht lohnt, sind die von der Politik aufgelegten Förderprogramme enorm wichtig – die bereitgestellten Fördermittel für die Ladeinfrastruktur werden auch erfreulich stark nachgefragt. Wenn die für die Kaufprämie bereitstehenden öffentlichen Gelder – insgesamt 600 Millionen Euro – nicht vollständig abgerufen werden, sollten diese in das Ladesäulenprogramm umgeschichtet werden. Zu wenig E-Fahrzeuge auf den Straßen aufgrund fehlender Lademöglichkeiten, kein Ladesäulenausbau aufgrund zu geringer Fahrzeugzahl – ein solches drohendes Henne-Ei-Problem müssen wir unbedingt vermeiden."
10-Punkte-Papier mit Forderungen
Im Bereich der Elektromobilität hat der BDEW ein 10-Punkte-Papier mit Forderungen vorgelegt:
- Ambitionierte CO2-Flottengrenzwerte für PKW und Nutzfahrzeuge zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzplans.
- Zügiger und unbürokratischer Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
- Förderprogramm für private und gewerbliche Ladelösungen.
- Abbau rechtlicher Hürden für die private Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand.
- Regelung der Ladeinfrastruktur bei Renovierungen und neuen Wohn- und Gewerbeimmobilien auf EU-Ebene.
- Schaffung von Rechtssicherheit beim Eichrecht und bei der EEG-Umlage.
- Planungssicherheit und Transparenz bei Fahrzeugdaten und Ladepunktdaten.
- Optimierung des Netzausbaus und Integration der Strom-, Wärme- und Kraftstoffmärkte auf Basis von Erneuerbarer Energie durch verbindliche Rahmenbedingungen für den Netzanschluss.
- Ermöglichung zur Teilnahme von Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeugen an zukünftigen Flexibilitätsmärkten (§14a) sowie Ermöglichung von Smart Grids.
- Förderung von Forschung und Entwicklung auf hohem Niveau.