Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat als erster Akteur konkrete Vorschläge für ein Auktionsdesign für Photovoltaik-Freiflächenkraftwerke vorgelegt. Sie zielen auf eine möglichst einfache Umsetzung und gleiche Chancen für alle Akteure. Anlass ist die EEG-Novelle in diesem Jahr, mit der die Politik Weichen für die weitere Marktintegration der Erneuerbaren Energien und für mehr Kosteneffizienz bei ihrer Förderung gestellt hat. Insbesondere soll ab 2017 die Förderhöhe durch ein Auktionsverfahren bestimmt werden. Dieses Verfahren soll in einem Pilotprojekt bereits Anfang 2015 getestet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium will Ende Oktober 2014 den Entwurf für eine entsprechende Verordnung vorlegen.
Der BDEW hatte die r2b energy consulting GmbH und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus ein Gutachten zu den zentralen Stellgrößen für solche Auktionen erarbeiten lassen. "Darauf aufbauend legen wir nun konkrete Vorschläge für ein Auktionsdesign vor, das das Erreichen der Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien, eine kosteneffiziente Förderung und eine größtmögliche Akteursvielfalt gleichermaßen gewährleistet", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Entscheidend für das Gelingen von Auktionen sei insbesondere ein ausreichender Wettbewerb. Denn nur dann könnten Auktionsverfahren zu einer Steigerung der Kosteneffizienz führen. Im Zentrum der Empfehlungen würden daher Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsintensität stehen.
"Grundsätzlich sprechen wir uns für ein möglichst einfaches, verständliches und transparentes Auktionsdesign aus und empfehlen das Einheitspreisverfahren. Das reduziert den administrativen Aufwand und stärkt den Wettbewerb", so Müller. Ebenfalls wettbewerbsfördernd ist die vom BDEW empfohlene Aufhebung der 2010 eingeführten Flächenbeschränkungen für Photovoltaik-Freiflächenkraftwerke. Die Begrenzung des Zubaus auf Autobahnrandstreifen und Konversionsflächen wurde vor dem Hintergrund eines unkontrollierten PV-Booms vorgenommen. Damals sei dies ein richtiger Schritt gewesen. Jedoch sei diese Flächenbegrenzung inzwischen aufgrund des politisch vorgegebenen Ausbaukorridors für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Ein erneuter unkontrollierter Ausbau sei deshalb nicht zu befürchten. Hingegen lasse eine Vergrößerung der Flächen, auf denen Investoren PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich bauen dürfen, eine Verbesserung der Wettbewerbssituation erwarten.
Besondere Bedeutung kommt dem vom BDEW vorgeschlagenen Akteursmodell zu, das Akteuren mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen den Zugang zu den Auktionen ermöglicht. Darüber hinaus sieht das BDEW-Konzept Strafzahlungen vor bei verspäteter beziehungsweise nicht erfolgter Inbetriebnahme sowie eine Rückgabemöglichkeit und Übertragbarkeit der Förderberechtigungen. All dies zusammen gewährleiste das Erreichen der angestrebten Ausbauziele für Erneuerbare Energien.
Ungeachtet der nun vorliegenden Handlungsempfehlungen sei zu berücksichtigen, dass sich die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zur Ermittlung der Förderhöhe von Strom aus PV-Freiflächenkraftwerken – aufgrund der Besonderheiten der anderen Energieträger im Bereich der Erneuerbaren Energien – nicht ohne Weiteres zum Beispiel auf Windkraft an Land übertragen lassen. Auch aus diesem Grund empfiehlt der BDEW, dass die Pilotvorhaben von Anfang an prozessbegleitend evaluiert werden.
Quelle: BDEW