Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wartet darauf, die Kaufprämie für E-Autos umsetzen zu können. Auf der eigenen Homepage wies das Amt aus, dass jedoch zunächst das Kabinett über einen konkreten Umsetzungsvorschlag entscheiden muss, bevor das BAFA das Antragsverfahren umsetzen und die Förderung auszahlen kann. Erst nach dem Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie könnten Anträge auf Gewährung der Kaufprämie beim BAFA gestellt werden. Die Richtlinie soll nach Abschluss des Verfahrens in den nächsten Wochen in Kraft treten und wird dann auf de Homepage des BAFA veröffentlicht.
Mit dem Antrag sei der Kaufvertrag einzureichen, aus dem sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis ergeben muss. Die Kaufprämie wird für Fahrzeuge von Herstellern gewährt, die sich zu einer Beteiligung an der Finanzierung der Kaufprämie verpflichtet haben. Die Förderung gilt nicht für Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der maßgeblichen Förderrichtlinie erworben wurden.
Quelle: BAFA