Ab Januar 2015 tritt eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft. Neben redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere Änderungen im Bereich der LED-Beleuchtung vorgenommen. Im Bereich Einzelmaßnahmen für Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelten nun folgende Regelungen:
- Die Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme ist beschränkt bis zum 30. April 2015.
- Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen wurden auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 10 Prozent für sonstige Unternehmen reduziert.
- Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert.
Grundsätzlich zu beachten bei der Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien, dazu zählt auch die Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik, sind folgende Regelungen. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien bei einer Antragstellung bis 30. April 2015. Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden.
Zum Einen werden der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller gefördert. Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Einzelmaßnahmen.
Das zweite Verfahren ist die sogenannte systemische Optimierung. Hierbei wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert.
Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen wird.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Einzelmaßnahmen und im Merkblatt für systemische Optimierung.
Quelle: BAFA