Das Land Baden-Württemberg gibt Details zur Ladeinfrastruktur-Förderung bekannt (Landesförderung). Der Fördergegenstand beinhaltet die Anschaffung von Ladeinfrastruktur und die Installationskosten von Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe
Fördergegenstand | max. Förderbetrag | max. Förderquote |
pro Ladepunkt | 2.500€ | 40% |
pro Ladeplatz* | 2.500€ | 40% |
*Bei WEG werden die Installationskosten der Ladeinfrastruktur gefördert, nicht die Ladeinfrastruktur selbst.
Fördervoraussetzung
- Sie können den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten.
- Sie beauftragen die Installation der Ladestationen oder Ladeplätze bzw. schließen einen Leasing-, Miet- oder Contracting-Vertrag nachdem Sie den Antrag gestellt haben. Der Antrag ist gestellt, sobald dieser bei der L-Bank eingegangen ist. Abweichend von den Regelungen der Nummer 1.2 der VV zu § 44 LHO ist für Vorhaben ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nach Antragstellung unschädlich.
- Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mindestens 5.500 Euro (Fördermindesthöhe).
- Sie betreiben die Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg.
- Bei Leasing, Miete oder Contracting schließen Sie einen entsprechenden Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
- Sie statten jeden Ladepunkt für das kabelgebundene Wechselstromladen mindestens mit einer Steckdose oder Fahrzeugkupplung des Typs 2 (Norm DIN EN 62196-2) aus. Jeder Ladepunkt für das kabelgebundene Gleichstromladen muss mit einer Kupplung des Typs Combo 2 (DIN En 62196-3) ausgestattet sein.
- Sie halten die Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen ein und gewährleisten die technische Sicherheit.
- Eine Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ist zulässig. Der Pufferspeicher hat ausschließlich der Versorgung von ladenden Elektrofahrzeugen zu dienen.
Sie wenden den aktuellen Stand der Technik hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz an. - Die geförderte Elektroinstallation dient der Versorgung von Elektrofahrzeugen und ist nur für die Versorgung von Elektrofahrzeugen bestimmt und ausgelegt.
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