Sowohl Kommunen, kommunale Unternehmen als auch gemeinnützige Organisationen oder Religionsgemeinschaften unterhalten zahlreiche Objekte, in denen Beleuchtungsanlagen installiert sind. Über die Förderrichtlinie Klima (RL Klima/2014) gibt der Freistaat Sachsen ab sofort einen Zuschuss zur energieeffizienten Sanierung von Innenbeleuchtungsanlagen.
Gefördert wird der Einsatz hocheffizienter Leuchten und Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung inklusive der anteiligen Planungsleistungen nach der HOAI. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der erreichten CO2-Minderung gegenüber der Bestandsanlage, es muss mindestens eine Verbesserung der Energieeffizienz um 50 % erreicht werden.
Neben der neuen Förderung für die Sanierung der Innenraumbeleuchtung werden über die RL Klima/2014 im Bereich der effizienten Anlagen und Infrastrukturen bereits gefördert:
- Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Projekte zur Betriebsoptimierung von Heizungsanlagen
- Anlagen zur effizienten Wärme- und Kälteerzeugung sowie -versorgung inklusive Speicher und Verteilnetze
- Komplexe Energieleittechnik oder Gebäudeleittechnik
- Energieeffiziente Straßenbeleuchtung
Die Förderquoten für Maßnahmen in diesem Bereich können bis zu 60 % betragen. Sie orientieren sich an einem Wert von 500 € Förderung pro Tonne jährliche CO2-Minderung, multipliziert mit einem für jeden Fördergegenstand ausgewiesenen Technologiefaktor. Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank.