Ausweiterung der sächsischen Förderung auf das Thema Innenraumbeleuchtung

Sowohl Kommunen, kommunale Unternehmen als auch gemeinnützige Organisationen oder Religionsgemeinschaften unterhalten zahlreiche Objekte, in denen Beleuchtungsanlagen installiert sind. Über die Förderrichtlinie Klima (RL Klima/2014) gibt der Freistaat Sachsen ab sofort einen Zuschuss zur energieeffizienten Sanierung von Innenbeleuchtungsanlagen.
Gefördert wird der Einsatz hocheffizienter Leuchten und Anlagen zur bedarfs-, präsenz- und/oder tageslichtabhängigen Beleuchtungssteuerung inklusive der anteiligen Planungsleistungen nach der HOAI. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus der erreichten CO2-Minderung gegenüber der Bestandsanlage, es muss mindestens eine Verbesserung der Energieeffizienz um 50 % erreicht werden.
Neben der neuen Förderung für die Sanierung der Innenraumbeleuchtung werden über die RL Klima/2014 im Bereich der effizienten Anlagen und Infrastrukturen bereits gefördert:

  • Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Projekte zur Betriebsoptimierung von Heizungsanlagen
  • Anlagen zur effizienten Wärme- und Kälteerzeugung sowie -versorgung inklusive Speicher und Verteilnetze
  • Komplexe Energieleittechnik oder Gebäudeleittechnik
  • Energieeffiziente Straßenbeleuchtung

Die Förderquoten für Maßnahmen in diesem Bereich können bis zu 60 % betragen. Sie orientieren sich an einem Wert von 500­­ € Förderung pro Tonne jährliche CO2-Minderung, multipliziert mit einem für jeden Fördergegenstand ausgewiesenen Technologiefaktor. Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank.

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