Antikorruption: Nachholbedarf in KMU und Behörden

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Antikorruptionsmaßnahmen. Die 2008 ins Leben gerufene Compliance-Initiative des Verbandes stellt unter anderem einen Code of Conduct (BME-Verhaltenskodex) gegen Korruption, Kartelle und Kinderarbeit sowie Prozessbeschreibungen als Werkzeuge zum rechts- und ethikkonformen Handeln bereit.
Weiteren wichtigen Support liefert der am 4. Juli 2013 vom Initiativkreis „Korruptionsprävention“ des Bundesministeriums des Innern vorgelegte Leitfaden „Praktische Hilfestellungen für Antikorruptionsmaßnahmen“. Seit dem Jahr 2010 erarbeiten Vertreter aus Ministerien, Verbänden und Unternehmen Handlungsanleitungen für die konkrete Umsetzung. Mitglieder des Kreises kommen u.a. aus den Unternehmen Bilfinger, Deutsche Bahn, Siemens und Thyssen Krupp sowie aus den Bundesministerien Wirtschaft, Verkehr/Bau und Verteidigung. Der BME ist durch seinen Rechtsexperten Sebastian Schröder vertreten, der auch für die Compliance-Initiative des Verbands verantwortlich zeichnet.
Der neue Leitfaden informiert darüber, wie sich Regeln, die der Korruptionsprävention dienen, in der Praxis umsetzen lassen. Nach Art eines Baukastenprinzips können Wirtschaftsunternehmen und Behörden die für sie jeweils passenden Maßnahmen auswählen oder ihr vorhandenes Compliance-System prüfen. Das Papier wendet sich neben der Führung von Organisationen auch an diejenigen, die mit der Entwicklung, Einführung oder Umsetzung von Compliance-Maßnahmen befasst sind.
„Der Leitfaden ist eine gute Orientierungshilfe insbesondere für KMU sowie kleinere Behörden. Denn gerade hier sind in der Regel Managementsysteme und Prozesse für Compliance-Maßnahmen nicht oder nur schwach ausgeprägt“, sagt BME-Experte Sebastian Schröder.
BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt: „Es gilt, Antikorruptionsmaßnahmen systematisch in die bestehenden Geschäftsprozesse in Beschaffung, Produktion und Vertrieb zu integrieren. Dazu gehört auch, die Lieferanten zu sensibilisieren und bei Verstößen konsequent zu agieren. Es muss deutlich werden, dass beschaffende Unternehmen nicht mit Lieferanten arbeiten, deren Geschäftsgebaren auch auf korruptiven Handlungen beruht.“
Der Leitfaden kann unter www.bme.de” _blanc (Fachinfos/Publikationen/Leitfäden) abgerufen werden.

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