Amazon und Co. sollen für Umsatzsteuerbetrüger haften

Nach dem Gesetz, das die Abgeordneten am Donnerstagabend verabschiedeten, haften in Zukunft grundsätzlich die Plattform-Betreiber für Verkäufer, die keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.
Durch Steuerbetrug im Online-Handel gehen dem Staat jährlich Hunderte Millionen Euro verloren. Vor allem Händler aus Fernost umgehen oft die Umsatzsteuer. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf ihrer Waren nutzen. Mangels Adressen hat das Finanzamt aber oft keinen Zugriff, wenn die Verkäufer die fälligen Steuern nicht entrichten.
Den im Bundestagsfinanzausschuss beschlossenen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Verkauf über Online-Plattformen bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als wichtigen Schritt zu mehr Wettbewerbsfairness.
In einigen Punkten gebe es aber noch Klarstellungsbedarf. Der Entwurf sieht vor, dass Plattformbetreiber haften sollen, wenn ihre Marktplatzhändler Umsatzsteuer nicht abführen. Um dieser Haftung zu entgehen, soll der Plattformbetreiber künftig eine Bestätigung über die steuerliche Registrierung des Marktplatzhändlers vorlegen. „Die Zielrichtung des Gesetzes stimmt. Für einen fairen Wettbewerb muss sichergestellt sein, dass für alle hierzulande verkauften Waren die korrekte Umsatzsteuer abgeführt wird“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In der Vergangenheit sei das vor allem bei Verkäufen aus Fernost über Online-Plattformen oft nicht der Fall. Die Behörden konnten die Vergehen in der Praxis oft nicht wirkungsvoll verfolgen. Deshalb sollen jetzt die Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden.
„In einigen Punkten schießt der Entwurf aber über das Ziel hinaus. Da entsteht an mancher Stelle neue und unnötige Bürokratie für Plattformen und Händler“, so Genth weiter. So ist vorgesehen, dass die neuen Vorschriften auch für Marktplatzhändler aus Deutschland gelten sollen. Bei diesen Marktplatzhändlern dürfte allerdings der Zugriff bei Steuervergehen für die Behörden einfacher sein als bei Marktplatzhändlern aus dem Ausland. Deshalb ist eine Plattformhaftung in diesen Fällen nur schwer zu begründen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die neuen Aufzeichnungspflichten für die Plattformbetreiber und die steuerliche Registrierung für alle Beteiligten praktikabel sind. Das bis zur Bereitstellung eines elektronischen Bestätigungsverfahrens angedachte Papierverfahren für die Bescheinigungen ist nicht zeitgemäß, aufwändig und betrugsanfällig. Deshalb muss schnellstmöglich das elektronische Bestätigungsverfahren für die steuerliche Registrierung verfügbar sein.
Neben der Plattformhaftung sieht der Gesetzesentwurf eine Reihe weiterer steuerlicher Detailregelungen vor. Positiv sieht der HDE dabei, dass der Gesetzgeber Job-Tickets steuerfrei stellen will. Das ist ein sinnvoller Beitrag zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und zur Vermeidung von Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr.
Quelle: Handelsverband Deutschland/ Handelsblatt/ IT Zoom

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