Im Rahmen seiner Netzausbaureise, hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, bei der Bundesnetzagentur in Bonn seinen "Aktionsplan Stromnetz" vorgestellt.
Bundesminister Altmaier sagt: „Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir moderne und gut ausgebaute Netze genauso wie den Ausbau erneuerbare Energie. Die Stromnetze sind dabei das Herz-Kreislauf-System unserer Stromversorgung. Diese muss vom Windrad in der Nordsee bis zur Ladesäule in Bayern zuverlässig funktionieren. Doch beim Ausbau der Netze ist Deutschland im Verzug, das verursacht Kosten für die Verbraucher. Deshalb schlage ich mit dem ‚Aktionsplan Stromnetz‘ Maßnahmen vor, mit denen wir endlich durchstarten, den Netzausbau deutlich beschleunigen und bestehende Netze optimieren können. Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, des ‚NABEG 2.0‘, im Herbst werden wir die Planungsverfahren verschlanken und einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.“
Der "Aktionsplan Stromnetz" verfolgt eine Doppelstrategie: Der Netzausbau wird durch besseres Controlling und die Vereinfachung von Planungsverfahren beschleunigt. Gleichzeitig werden mit neuen Technologien und Betriebskonzepten die Bestandsnetze optimiert.
So können beispielsweise Leiterseile eingesetzt werden, die höhere Temperaturen und Ströme aushalten, oder auch spezielle Transformatoren, die den Strom auf noch freie Leitungen umlenken. Zum besseren Controlling sollen sich alle Akteure, Netzbetreiber wie auch Planungsbehörden, Länder und die Bundesnetzagentur, verständigen, wie Hindernisse beim Netzausbau zu überwinden sind. Das soll durch Zielvereinbarungen erfolgen, die klar definieren, wer was bis wann macht. Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes werden die Planungsverfahren vereinfacht und die Verfahren beschleunigt, zum Beispiel über Anzeigeverfahren für kleine Netzverstärkungsmaßnahmen oder ein Verzicht auf die Bundesfachplanung dort, wo eine vorhandene Trasse genutzt wird. Die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes wird im Herbst 2018 vorgelegt.
Quelle: BMWi