Am Dienstag nahm das Parlament bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert werden, und auch der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz soll besser werden.
Emissionsreduktionsziele
Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst.
Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent senken.
Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.
Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung
Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.
Ausnahmen
Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU-Staaten können beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.
Pflichtsanierung einzelner Gebäude vom Tisch
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zeigte sich zufrieden. Es sei gut und richtig, dass die verpflichtende Sanierung einzelner Gebäude zum Erreichen besserer Energieeffizienzklassen vom Tisch sei. Positiv sei zudem, dass Mitgliedstaaten und Eigentümern mehr Flexibilität eingeräumt werde als in den ursprünglichen Positionen von EU-Kommission und auch vom Parlament vorgesehen.
Bauministerin zufrieden
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wertete die Abstimmung als “großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor”. “Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert.” Ein Gebäude sei nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Eine pauschale Sanierungspflicht hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, “die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind”.
Die Bundesbauministerin hat sich nach eigener Darstellung dafür eingesetzt, “dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt”.
Umweltverbände enttäuscht
Mehrere Umweltverbände hatten sich vor der Abstimmung enttäuscht über die Neufassung der Richtlinie gezeigt. Sie halten den ursprünglichen Entwurf für verwässert und werfen der Bundesregierung vor, von ihren ursprünglich ambitionierten Zielen abgerückt zu sein.
Die Umweltverbände spielen darauf an, dass die EU-Kommission ursprünglich harte Mindeststandards für Wohngebäude einführen wollte. Gedacht war, dass die jeweils 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude eines Landes saniert werden müssen. Kritiker hatten solche Pläne als Zwangssanierungen, vor allem zu Lasten Deutschlands, angesehen. Die starre Vorgabe wurde in den Verhandlungen gestrichen.