Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die anstehende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz liegt am morgigen Donnerstag zur Beschlussfassung im Bundestag vor. Es strebt für den künftigen Ausbau der Solarenergie ehrgeizige Ziele an.
„Die Fesseln wurden gelockert, aber noch nicht vollständig gelöst“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. In seinen Reformen bleibe die gesetzliche Umsetzung des Osterpakets von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aber hinter den Erwartungen der Solarwirtschaft zurück.
So lobt der BSW die deutlich gestiegenen Photovoltaik-Ausbauziele. Demnach soll die installierte Solarstromleistung in den kommenden zehn Jahren bei einem gleichzeitig steigenden Strombedarf vervierfacht werden. Ihr Anteil am heimischen Stromverbrauch würde in diesem Zeitraum von derzeit rund zehn Prozent auf beinahe 30 Prozent steigen. Bereits heute stammt die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen.
Solarpflicht fürs Gewerbe soll neuen Impulse bringen
Laut BSW braucht es aber mehr Anreiz, um in Photovoltaik zu investieren –vor allem für Firmen. „Die Investitionsbereitschaft in diesem wichtigen Photovoltaik-Marktsegment wird jetzt stark von der weiteren Entwicklung der Kapital- und Material- sowie vor allen Dingen auch Stromkosten abhängen“, so Körnig. Zusätzliche Wachstumsimpulse erhofft der Verband sich von der für das kommende Jahr angekündigten Solarpflicht für neue Gewerbebauten.
Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der BSW die erweiterte Freigabe von Verkehrsrandstreifen zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks. Durften PV-Freiflächenanlagen bislang lediglich in einem Streifen von maximal 200 Metern entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen errichtet werden, so liegt die Limitierung künftig bei 500 Metern.