Für die Vermeidung von Elektroschrott sind längst nicht mehr nur die Endkunden verantwortlich. Hersteller und internationale Händler – das können Importeure oder Großhändler sein – müssen ebenfalls einen Teil der Verantwortung tragen. Der Bund macht nun offenbar ernst und kontrolliert, ob sich jeder an seine Aufgaben hält.
Bürokratisch ist das alles in der WEEE-Richtlinie geregelt. Aufsichtsbehörde ist das Umweltbundesamt (UBA). Und die greift nun offenbar durch, selbst wenn es um Hinweise zu bagatellähnlichen Vergehen geht.
So berichtet der Rechtsanwalt Mark Schomaker auf dem Portal anwalt.de von einem Bußgeld, das gegen einen deutschen Hersteller verhängt wurde, der über eine .eu-Domain sowie weitere ausländische Unterseiten seine Produkte ins Ausland verkaufte.
„Das Umweltbundesamt hat hier aufgrund einer ausländischen Eingabe umfassend in den jeweiligen Mitgliedsstaaten recherchiert und auch Beweise für einen tatsächlichen Vertrieb bei den zuständigen ausländischen Behörden angefragt“, berichtet Schomaker, der den Hersteller vertritt. Der Fall zeige, wie effizient die Behörden international kooperieren. Das bedeute, dass Unternehmen sich weniger Fehler leisten können, ohne erwischt zu werden.
Jeder europaweit agierende Hersteller sollte bedenken, so Schomaker, dass sich bereits aus den Versandoptionen seines Internetshops Rückschlüsse auf die Versendung von Elektrogeräten ins europäische Ausland ergeben können. Bevor man dort also neue Länder freigibt, sollte man sich rechtlich absichern.
Eine WEEE-Registrierung in Deutschland reicht dabei nicht aus, weil jedes EU-Land eine eigene nationale Umsetzung hat. Damit verbunden ist der Umstand, dass Elektrogeräte in jedem EU-Mitgliedstaat separat registriert und anschließend verwaltet werden müssen. Eine WEEE-Registrierung in Deutschland ist nicht gleichbedeutend mit einer EU-weiten Registrierung. Sie gilt tatsächlich nur für Deutschland.