Als letztes Bundesland hat nun auch Sachsen eine Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsbauten eingeführt. Bisher galt der Einbau nur bei Neubauten verpflichtend. Damit gibt es nun bundesweit eine Rauchwarnmelderpflicht. Sachsens Altbestand war der letzte weiße Fleck auf der Karte.
Anfang Juni hat der sächsische Landtag die seit sechs Jahren geltende Rauchwarnmelderpflicht auf den Bestand ausgeweitet. Damit ist Sachsen das letzte der 16 Bundesländer, das diese Pflicht für alle Gebäude einführt.
Den Anfang hatten Schleswig-Holstein und das Saarland gemacht, die bereits 2004 eine Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten einführten. Für den Bestand schrieb als erstes Mecklenburg-Vorpommern 2010 eine Nachrüstung vor. Von Land zu Land unterschiedlich ist die Zuständigkeit: In neun Bundesländern sind die Mieter für die Ausrüstung mit Rauchmeldern zuständig, in sieben sind es die Eigentümer. In Sachsen sind es die Besitzer, also die Mieter.
Übergangsfrist bis Ende 2023
Konkret geregelt sind die Pflichten in den einzelnen Landesbauordnungen. Für Sachsen gilt nun noch eine Übergangsfrist: Bis Ende 2023 haben Mieter jetzt Zeit, ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die Melder müssen in allen “Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und in Fluren, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen” installiert werden.
Für die Branche ist die Rauchwarnmelderpflicht ein stabiles Geschäftsmodell: Nicht nur müssen Millionen Wohnungen mit den Meldern ausgestattet werden. Daneben fallen jährliche Wartung, sowie nach einer gewissen Zeit ein Austausch der Geräte an.