Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro. Das hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelregierung und der Fraktion der Linken beschlossen.
Damit wird der Mindestlohn in diesem Jahr gleich drei Mal erhöht. Zum Jahresbeginn war er auf 9,82 Euro gestiegen. Eine Erhöhung auf 10,45 Euro zum 1. Juli war bereits länger beschlossen. Nun legt die Bundesregierung noch mal nach und setzt die Erhöhung auf zwölf Euro zum 1. Oktober durch.
Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) sieht in der Art, wie der Mindestlohn durchgesetzt wurde, einen “Dammbruch im bewährten System der staatsfernen Lohnfindung in Deutschland”. Er kritisiert, dass der Staat den Mindestlohn an der Mindestlohnkommission vorbei erhöht habe. “Damit wird der Mindestlohn endgültig zum Spielball parteipolitischer Interessen und zum Wahlkampfschlager”, so Jandura weiter.
Den Linken ging die Erhöhung des Mindestlohn gar nicht schnell genug. “Eigentlich müssten es jetzt schon 13 Euro sein”, sagt deren Haushaltsexpertin Gesine Lötzsch. Dennoch unterstützte die Fraktion das Vorhaben der Bundesregierung. Union und AfD enthielten sich bei der Abstimmung.
Minijobber und Mindestlohn
Zum 1. Oktober steigt dann auch die Mindestlohngrenze von 450 auf 520 Euro. Auf Betriebe, die Minijobber zum Mindestlohn beschäftigen, kommt damit Arbeit zu: Sie müssen kontrollieren, ob die bisherigen Arbeitszeiten noch passen und eventuell die Stunden verringern. Wer das nicht macht, riskiert einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
Wie viele Stunden Minijobber arbeiten dürfen, hängt von der Höhe des Mindestlohns ab. Aktuell sind maximal 45,825 Stunden möglich, ab Juli dann 43,062 Stunden und ab Oktober, wenn neben dem Mindestlohn auch die Minijob-Grenze steigt, sind es dann 43 Stunden und 20 Minuten.