ACHTUNG: Änderung der RoHS Richtlinie 2011/65/EU- DIE ZEIT LÄUFT!
Laut RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Die in Anhang III der EU-Verordnung geregelten Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen und für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel wurden Anfang 2022 geändert.
Die Folgen:
- ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
- ein Verbot alle Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) ab 25. Februar 2023
Unser Versprechen:
Wir lassen Sie mit dieser Herausforderung nicht allein und beraten Sie kostenfrei und individuell. Das breite LEDVANCE Portfolio bietet umfangreiche Alternativen aus den Bereichen LED-Lampen, LED- Röhren, LED-Leuchten, LED-Strips und Nachrüstlösungen per Funk oder Kabel.
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