Kerstin Andreae, BDEW-Präsidentin, spricht im Interview mit der ElektroWirtschaft über den Photovoltaik-Boom, die Auswirkungen der Ukraine-Krise und formuliert die eigenen Eindrücke zu den aktuellen politischen Maßnahmen.
ElektroWirtschaft: Am 24. Februar ist Deutschland auch energiepolitisch in einer neuen Welt aufgewacht. Ist ein Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 noch realistisch? Denken Sie, dass 100 Prozent erneuerbare Energien auf absehbare Zeit überhaupt möglich wären?
Kerstin Andreae: Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse stehen natürlich Krisenbewältigung und Energie-Versorgungssicherheit im Mittelpunkt. Wir müssen alle Optionen prüfen, um unabhängig von Gas- und Steinkohlelieferungen aus Russland zu werden. Das schließt auch die Option ein, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eventuell Braunkohlekraftwerke aus der Sicherheitsbereitschaft zu aktivieren. Die derzeitige Lage kann entsprechend dazu führen, dass wir auf dem Weg der CO2- Minderung mal einen Schritt zur Seite gehen müssen. Eines ist jedoch klar: Für unsere Branche ist der Kohleausstieg gesetzt und das Ziel haben wir klar vor Augen: Klimaneutralität, verbunden mit dem schnellen und massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dieser Ausbau muss in einem Tempo und Maße zulegen, das wir in Deutschland bis dato nicht kennen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
ElektroWirtschaft: Schafft die Bundesregierung mit den geplanten Gesetzesvorhaben die Voraussetzungen dafür?
Kerstin Andreae: Das vom Kabinett verabschiedete Osterpaket enthält wichtige Weichenstellungen für einen beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau, wie beispielsweise die Anhebung der Ausschreibungsmengen bei Wind- und Photovoltaikausschreibungen, allgemeine Verbesserungen bei den Ausschreibungen wie die Anhebung der Ausschreibungsschwelle bei der Photovoltaik auf 1 MW und die Einführung von Differenzverträgen für die Windenergie auf See. Positiv ist auch die generelle Einordnung, dass die Nutzung der Erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und dass sie „der öffentlichen Sicherheit dient“. Damit wird den Behörden bei der Abwägung zwischen verschiedenen Interessen eine wichtige Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, was sich positiv auf Genehmigungsverfahren auswirken kann.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus der Mai-Ausgabe der ElektroWirtschaft. Als Printabonnent haben Sie übrigens fünf Zugriffe auf die digitale Ausgabe inklusive. Stöbern Sie ansonsten in unserem Shop.