“Der Weg zu Klimaneutralität und Energiesouveränität kann nur über Elektrifizierung und Digitalisierung führen – und dieser muss für alle gangbar sein“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, anlässlich der Anhörungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Energiewirtschaftsgesetz in dieser Woche. Im Kern unterstütze die Elektro- und Digitalindustrie daher die EEG-Novelle, die den Ausbau erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung massiv beschleunigt. Der bereits beschlossene Wegfall der EEG-Umlage ist essenziell – weitere Entlastungen analoger Umlagen müssen aber jetzt im gleichen Paket umgesetzt werden oder zeitnah folgen, unter anderem die Reduktion der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß. Weber: „Der Strompreis muss jetzt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher auch von der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage entlastet werden“.
Dies erlaube, die Sektorenkopplung konsequenter voranzubringen, um die enormen Einsparpotenziale zu realisieren, die eine optimierte Ein- und Ausspeisung von zunehmend erneuerbarem Strom biete. Das beinhalte eine umfassende Betrachtung und Anpassung der Regeln und Rechte auf den Gebieten Eigenversorgung, Speicherung und Handel des EEG. Dadurch werde auch die geplante Trennung der Tarife für Volleinspeiser und Prosumer überflüssig. Solche Eigenversorger, die auch Strom ins Netz einspeisen, müssen das zu gleichen Bedingungen tun können. Weber: „Nur wenn endlich alle Einspeiser und Stromnutzer jeweils gleichbehandelt werden, erreichen wir eine effiziente, sichere, bürgernahe und bürokratiearme Energiewende.“
Stromverteilnetze großflächig digitalisieren
Den Verteilnetzen kommt bei der schnellen, effizienten und großflächigen Integration erneuerbaren Stroms ins Netz eine besondere Bedeutung zu. Ebenso beim dafür notwendigen Aus- und Umbau und der Digitalisierung der Netze.
Um Engpässe zu vermeiden, müsse das Flexibilitätspotenzial der erneuerbaren, dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen mithilfe des EnWG besser nutzbar gemacht werden. Dafür aber müssen Steuervorgänge des Netzbetreibers regulatorisch in einem begrenzten Rahmen zulässig sein. Der ZVEI fordert, dass die vereinbarte Leistung am Netzanschlusspunkt um maximal die Hälfte für höchstens zwei Stunden pro Tag und unter Vorbehalt von Opt-out Regelungen reduziert werden darf. Positiv sieht der ZVEI die Einführung eines digitalen Netzanschlussbegehrens. Dies müsse allerdings für alle Einspeise- und Verbrauchstechnologien diskriminierungsfrei möglich sein.
Das EnWG muss zudem zwingend festlegen, dass Verteilnetzbetreiber und Hersteller von Stromnetztechnik und Netzbetriebslösungen bei der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans eingebunden werden. Weber: „Es ist wichtig, dass alle Seiten proaktiv und vorausschauend handeln und planen können statt nur anlassbezogen zu reagieren.“