Zum Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Lieferkettengesetz sagt Wolfgang Niedermark, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: „Entwurf droht Unternehmen zu überfordern“
„Der Entwurf droht Unternehmen zu überfordern. Angesichts der Größe der Herausforderung ist es falsch, die Aufgabe des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt in dieser Form auf die Unternehmen abzuwälzen. Die Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in den Lieferketten und tun schon heute das ihnen Mögliche, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Der Anwendungsbereich über die gesamte Wertschöpfungskette – auch auf nachgelagerten Stufen – ist realitätsfern. Verpflichtende rechtliche Anforderungen müssen sich auf die direkten Zulieferer beschränken, um in der täglichen Praxis umsetzbar zu sein.
Das Verhalten unabhängiger Dritter darf nicht zu zivilrechtlicher Haftung von Unternehmen führen, daher lehnt die deutsche Industrie neue zivilrechtliche Haftungstatbestände ab. Unternehmen können nur für eigene Aktivitäten in der Lieferkette haftbar sein, nicht für diejenigen ihrer Geschäftspartner oder deren Lieferanten. Die Verknüpfung politischer Ziele mit Haftungs- oder Vergütungsregeln für die Geschäftsführung ist nicht akzeptabel.
Die geplanten Vorschriften stellen insbesondere mittelständische Unternehmen vor massive Herausforderungen. Ein Lieferkettengesetz muss berücksichtigen, dass kleine und mittlere Unternehmen wegen begrenzter Ressourcen und geringerer Marktmacht weniger Einflussmöglichkeiten auf die Lieferketten haben. Die EU sollte die Unternehmen künftig besser über menschenrechtliche Risikolagen informieren. Bereits existierende Branchenstandards sollte sie anerkennen.“