Nach dem plötzlichen KfW-Förderstopp bekommen viele Bauherren nun doch Geld für ihre energieeffizienten Häuser. Die beteiligten Ministerien einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag darauf, dass alle bis zum Förderstopp am 24. Januar gestellten Anträge noch nach den alten Kriterien bearbeitet werden. Dazu wurde nun eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Das sagt der BGA: “Die Bundesregierung hat das einzig Richtige getan und nun nachträglich für alle bis zum 24. Januar 2022 bei der KfW eingegangenen Anträge auf Wohnungsbauförderung wieder Rechtsicherheit geschaffen. So können diese noch die bewährte staatliche KfW-Förderung erhalten. Das ist sehr erfreulich und schafft für die betroffenen Antragsteller und die auf den Bau ausgerichtete Wirtschaft Planungssicherheit und Verlässlichkeit.”
Finkelnburg weiter: “Jetzt muss die Bundesregierung zeitnah Klarheit schaffen, wie es mit der Förderung des Wohnungsbaus weitergeht. Der Bedarf an neuen Wohnungen ist weiterhin hoch. Und die Anforderungen aus Klima- und Umweltschutz nehmen eher noch zu.”