Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher am 24. Januar mit sofortiger Wirkung stoppen.
Im Einzelnen:
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Das sagt der BGA
BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura erklärt dazu: „Das ist ein überraschender und schwerer Schlag für die Baubranche und ihre Zulieferer. Die Weiterführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist dringend notwendig. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland brauchen wir verlässliche und planbare Rahmenbedingungen. Hauruck-Aktionen schaffen in schwierigen Zeiten nur noch mehr Unsicherheit und verhindern Investitionen und Wachstum.
Auch für viele Familien wird der Traum vom energieeffizienten Eigenheim nun deutlich schwieriger zu realisieren sein. Es bleiben steigende Bau- und Energiekosten, zu erwarten sind auch höhere Zinsen. Der Druck am Wohnungsmarkt besteht damit fort. Die Ampel-Koalition muss zeigen, wie ernst sie es mit Klima- und Umweltschutz meint. Die hohen Ziele, die Deutschland sich setzt, sind richtig. Aber sie werden teuer und das darf nicht auf den Schultern der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden!“
Mehr dazu lesen Sie ab dem 15. Februar in der Februar-Ausgabe der ElektroWirtschaft!