Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur EU-Taxonomie vorgelegt. Demnach sollen Investitionen in Gaskraftwerke und Kernenergieanlagen als nachhaltig eingestuft werden.
Durch die EU-Taxonomie sollen private Investitionen mobilisiert und in Tätigkeiten gelenkt werden, die notwendig sind, um in den nächsten 30 Jahren Klimaneutralität zu erreichen. Der derzeitige Energiemix in Europa variiert deutlich von einem Mitgliedstaat zum anderen. Einige Teile Europas setzen nach wie vor stark auf die sehr CO2-intensive Kohle. Die Taxonomie listet Energietätigkeiten auf, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich von ihren sehr unterschiedlichen Ausgangspositionen aus in Richtung Klimaneutralität zu bewegen.
Gestützt auf wissenschaftliche Gutachten und angesichts des derzeitigen technischen Fortschritts sowie der unterschiedlichen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten ist die Kommission der Auffassung, dass Erdgas und Kernenergie eine Rolle dabei zukommt, den Übergang zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft zu erleichtern. Innerhalb des Taxonomierahmens würden diese Energiequellen nach klaren und strengen Kriterien eingestuft (Beispiel: Gas muss bis 2035 aus erneuerbaren Quellen stammen oder geringe Emissionen aufweisen), insbesondere im Zusammenhang mit ihrem Beitrag zur Klimaneutralität.
Außerdem wird die Kommission im Interesse der Transparenz den delegierten Taxonomie-Rechtsakt über die Offenlegungspflichten ändern, damit Investoren erkennen können, ob und in welchem Umfang Tätigkeiten Gas- und Kernenergieaktivitäten umfassen, sodass sie in der Lage sind, informierte Entscheidungen zu treffen.
Mit diesem ergänzenden delegierten Rechtsakt wird die Liste der Tätigkeiten erweitert, die den Ausstieg aus schädlicheren Energieträgern wie Kohle beschleunigen und uns auf dem Weg zu einem grüneren Energiemix voranbringen.
Der richtige Weg?
Dazu hat sich unter anderem der BDEW geäußert:
„Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke sind zwingend notwendig für den Übergang in eine vollständig klimaneutrale Energieversorgung in der Europäischen Union. Klar ist: Um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, benötigen wir noch eine Zeit lang Erdgas und dauerhaft Gaskraftwerke für die gesicherte, regelbare Leistung als Partner der Erneuerbaren Energien. Die Perspektive ist aber eindeutig: Die Zukunft liegt beim grünen Wasserstoff. Mittel- und langfristig können Gaskraftwerke mit Wasserstoff und damit klimaneutral betrieben werden. Sie müssen also heute bereits so geplant werden, dass sie zukünftig Wasserstoff als Energiequelle nutzen können.
Das Bundeswirtschaftsministerium geht in seinem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit – bei dem derzeitigen Kohleausstieg bis 2038- davon aus, dass in Deutschland bis 2030 allein 15 Gigawatt Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von Gas zugebaut werden müssen, um die Versorgungssicherheit bei Strom- und Wärme zu gewährleisten und den Ausstieg aus Kohle- und Atomenergie auszugleichen. Über diese Anlagen, die neben Strom auch Wärme liefern, hinaus, sind weitere zusätzliche Gaskraftwerkskapazitäten bis 2030 erforderlich, wenn der Kohleausstieg in Deutschland vorgezogen wird.
Um die ambitionierten Grenzwerte bei neuen Gaskraftwerken zu erreichen, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien und damit die Produktion von grünem und kohlenstoffarmen Wasserstoff zwingende Voraussetzung. Deswegen müssen nun Investitionen in erheblichem Ausmaß in Wasserstoffprojekte folgen. In den vom BDEW im vergangenen Jahr veranstalteten Botschafterkonferenzen wurde deutlich, dass in sehr vielen Ländern Wasserstoffstrategien verfolgt werden. Das ist ein ermutigendes Signal für den Hochlauf einer neuen Industrie und zukunftsfähigen Energieversorgung.
Für die Energiewirtschaft in Deutschland ist klar: Der deutsche Ausstieg aus der Atomkraft ist endgültig, niemand in der Energiewirtschaft will zurück in diese risikobehaftete und teurere Technologie.“