„Wenn wir die privaten Neubauten jetzt nicht umfassend auf Elektrofahrzeuge vorbereiten, wird uns der Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland nicht gelingen“, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, anlässlich der anstehenden Beratung zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundesrat. „Denn Ladevorgänge werden überwiegend entweder zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden.“
Der Entwurf des GEIG, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) morgen in den Bundestag einbringt, sieht ausschließlich bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Wohnungen und im Falle von geplanten Stellplätzen vor, dass jeder Stellplatz mit einem Leerrohr ausgestattet wird. Über dieses können dann nachträglich Kabel für eine Ladesäule eingebracht werden. Laut Wolfgang Weber ist der Gesetzesentwurf wenig ambitioniert und enttäuschend, zumal damit lediglich 20 Prozent des privaten Neubaumarkts auf den Wechsel zur Elektromobilität vorbereitet werden.
Stattdessen fordert Weber, einen Stellplatz jedes Einfamilienhauses mit einem Schutzrohr zu versehen. Im Geschossbau solle jede vierte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten. Insgesamt würden somit rund 75 Prozent des jährlichen Privat-Neubaumarkts in Deutschland für die Elektromobilität zukunftsfähig gemacht. „Nur wenn der elektrische Antrieb zunehmend genutzt wird, können wir die von der Bundesregierung avisierten CO2-Einsparungen im Verkehr erreichen. Für die Nutzung benötigen wir neben einem breiten Angebot an Elektrofahrzeugen und einer flächendeckenden öffentlichen Ladeinfrastruktur vor allem viele Lademöglichkeiten im privaten Raum“, so Weber. „Der Erfolg der Verkehrswende entscheidet sich auch in der Tiefgarage.“
Darüber hinaus hält Weber die erst kürzlich beschlossene Förderung einer steuerbaren Wallbox mit 900 Euro für zu kurz gegriffen. „Die Förderung der privaten Ladeinfrastruktur sollte viel stärker die notwendigen elektrotechnischen Maßnahmen im Umfeld der Ladestationen miteinschließen. Dies umso mehr, wenn in vielen Neubauten nicht nur ein Ladepunkt, sondern auch die Infrastruktur zukünftig nachgerüstet werden muss, wie es der jetzige Gesetzesentwurf vorsieht“, erklärt Weber.
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