Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in Deutschland vom 1. November 2020 an durch das so genannte GEG geregelt. Das neue Gebäudeenergiegesetz ersetzt unter anderem die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) und bringt einige Änderungen in Bezug auf die Anforderungen an die technische Gebäudeausstattung mit sich. So wird für Wohngebäude ab November der Automationsgrad bei der Berechnung des Energieausweises berücksichtigt. Bisher war das nur bei Nicht-Wohngebäuden der Fall. Konkret bedeutet dies: Wer Wohngebäude mit „Smart-Home-Funktionen“, etwa für die Heizung, Lüftung oder Verschattung, ausstattet, kann die Werte im Energieausweis verbessern. Um die Anforderungen des GEG an die Automation auf lange Sicht, also auch bei zukünftigen Verschärfungen der Vorgaben, zu erfüllen, sollte bei Neubauprojekten oder größeren Renovierungen gleich eine umfassendere intelligente Infrastruktur eingeplant werden, so wie sie mit KNX in allen Bereichen möglich ist. Mit einem flächendeckenden Einsatz von Sensoren und Aktoren sowie einer Anbindung an übergeordnete Steuerungen und Monitoring-Systeme, der Installation von selbstregulierenden Einrichtungen wie Einzelraum-Temperaturregelungen oder der Vorrüstung von intelligenten Ladepunkten für Elektrofahrzeuge beispielsweise sind Hausbesitzer bestens auf die Zukunft vorbereitet und vermeiden deutlich kostenaufwendigere Nachrüstungen.