In gut zwei Drittel der Neubauten aus dem Jahr 2019 werden ganz oder teilweise Erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung genutzt. Dies belegen heute veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im Bereich der Wohnungswirtschaft und der Gewerbeimmobilien besteht aber weiter großer Nachholebedarf im Bereich der Erneuerbaren Energien. „Ohne einen starken Einzug Erneuerbarer Energien wird der Gebäudesektor weiter das Problemkind der Energiewende bleiben. Die Erzeugung auf den Gebäuden und die starke Implementierung von Erneuerbaren Energien in hauseigene Energieinfrastrukturen stehen jetzt auf der Tagesordnung. Auch wenn die Zahlen im Neubau gut sind, muss nun der Bestand in den Fokus genommen werden. Hier wird es ohne konkrete Vorgaben nicht gehen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg haben mit einer Pflicht zur Nutzung von Solarenergie für alle Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen wichtige Vorgaben auf den Weg gebracht. Andere Bundesländer sollten sich hier anschließen und in Landesklimagesetzen sowie in den jeweiligen Landesbauordnungen entsprechende Rahmensetzungen vornehmen. Es braucht einen kräftigen Anstoß, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren.
Dabei wird es auch darauf ankommen, bei den Gewerbeimmobilien einen besonderen Fokus zu setzen. Die oft großen Dachflächen müssen zügig für Erneuerbare Energien nutzbar werden. „Bundesländer müssen den Einsatz Erneuerbarer Energien nicht nur im Neubau, sondern auch bei der Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien vorschreiben. Es braucht eine Pflicht zur Einbindung Erneuerbarer Erzeugung“, so Peter.
Quelle: BEE