Landesregierung erhöht Fördersätze für den Ausbau der Ladeinfrastruktur

Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, erhöht die Landesregierung die Förderung intelligenter Ladepunkte: Die jetzt in Kraft getretene überarbeitete Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität sieht eine Anhebung des Förderhöchstsatzes um 1.500 Euro pro intelligentem Ladepunkt vor. Befristet bis zum 30. November wird zudem die Förderquote für andere Ladepunkte um 10 Prozentpunkte und die Förderhöchstgrenze um 1.000 Euro pro Ladepunkt erhöht. Damit setzt die Landesregierung in der Corona-Krise zukunftsorientierte Konjunkturimpulse für die Wirtschaft im Land.

Wirtschafts- und Energieminister Pinkwart: „Wir gehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voran. Unser Ziel ist es, sowohl das Laden zu Hause als auch das öffentliche Laden unterwegs weiter zu verbessern. Gleichzeitig wollen wir hier in Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass die Elektromobilität in ein smartes, stärker auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem der Zukunft eingebunden werden kann. Aus diesem Grund fördern wir intelligente, steuerbare Ladeinfrastruktur jetzt mit deutlich höheren Fördersätzen.“
 
Ausgebaut werden soll auch die lokale Erzeugung, Speicherung und Nutzung Erneuerbarer Energien. Deshalb gewährt das Land einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro für die Installation von Ladeinfrastruktur, wenn diese mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage versorgt wird – etwa über eine Photovoltaikanlage. Wer diesen Strom zudem in einem fest installierten Batteriespeicher zwischenlagert, um das E-Auto auch nachts laden zu können, erhält pro Kilowattstunde Speicherkapazität noch einmal weitere 200 Euro.
 
Ebenfalls befristet erhöht wird die Förderung für Elektrolastenräder. So können sich Gewerbetreibende nun 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von 3500 Euro fördern lassen. Kommunen erhalten bis zu 70 Prozent.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Intelligente, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
Die Förderhöchstgrenze pro Ladepunkt steigt um 1.500 Euro:

*für Privatleute von 1.000 auf 2.500 Euro

*für Unternehmen von 1.000 auf 2.500 Euro (Wallbox) bzw. von 3.000 auf 4.500 Euro (Ladesäulen)

*für Kommunen von 1.600 auf 3.100 Euro (Wallbox) bzw. von 4.800 auf 6.300 Euro (Ladesäulen).   

Für Ladeinfrastruktur wird ein Bonus von 500 Euro pro Ladepunkt gewährt, wenn sie zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Für Ladeinfrastruktur, die zumindest teilweise über einen stationären Batteriespeicher mit regenerativem Strom versorgt wird, wird ein Zusatzbonus von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt.

Quelle: ElektroMobilität NRW

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