Noch vor der politischen Sommerpause gelang es Vertretern beider Verbände – der ZVEH wurde durch Vizepräsident Thomas Bürkle, den Leiter des Fachbereichs Technik, Karsten Joost, Geschäftsführer Andreas Habermehl und Technik-Referent Daniel Erdmann vertreten, der ZVEI durch Daniel Hager, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Elektroinstallationssysteme und Klaus Jung, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Installationsgeräte und -systeme –, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Rahmen eines Gesprächs die Notwendigkeit eines Förderprogramms im Bereich Sanierung der Elektroanlage zu verdeutlichen.
Der Grundstein für das Gespräch am 8. Juni war bereits im Februar 2020 bei einem Besuch im BMWi gelegt worden. Damals hatten die Repräsentanten von ZVEI und ZVEH die Einladung nach Berlin genutzt, um Peter Altmaier das Thema „Sanierung von Elektroanlagen im Altbestand“ ans Herz zu legen und den Bundeswirtschaftsminister auf Stolpersteine wie beispielsweise das Investor-Nutzer-Dilemma hinzuweisen. Altmaier zeigte sich interessiert und bat um ein tragfähiges Konzept, und so wurden die zurückliegenden Wochen und Monate genutzt, um mit dem Know-how beider Verbände einen Entwurf für ein Förderprogramm für zukunftsfähige Elektroanlagen zu erarbeiten.
Dieses wurde dem Minister und Vertretern seiner Behörde vor Ort von Thomas Bürkle und Daniel Hager präsentiert. Die anderen Teilnehmer waren im Rahmen einer Webkonferenz zugeschaltet. Dabei hoben die Verbandsexperten nicht nur die Problematik größtenteils veralteter Elektroanlagen – hierzulande sind rund 20 Millionen Gebäudeeinheiten mit Elektroanlagen ausgestattet die 35 und mehr Jahre alt sind und sich zum Teil in schlechten Zustand befinden – sowie die Bedeutung einer zukunftsfähigen Elektroanlage für das Erreichen der Klimaziele und das Gelingen der Energiewende hervor. Sie zeigten auch Wege auf, wie eine Förderung aussehen könnte, von der langfristig Gebäudebesitzer, Mieter und Umwelt profitieren.
Die Lösung liegt dabei nach Ansicht von ZVEH und ZVEI in einer anlassbedingten Förderung. Dies würde bedeuten, dass eine Überprüfung und gegebenenfalls Erneuerung der Elektroanlage festgeschrieben und dann auch gefördert wird, sobald die Anlage erweitert wird oder tiefergehende Eingriffe vorgenommen werden – zum Beispiel durch den Zubau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität oder den Anschluss einer Photovoltaik- oder -Speicheranlage.
Das Konzept soll in einem nächsten Schritt in Zusammenarbeit mit der Fachebene des BMWi weiter ausgearbeitet werden.
Quelle: ZVEH