Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zählen das Elektrohandwerk und der Elektrogroßhandel grundsätzlich zu den systemrelevanten Einrichtungen, da nach hiesigem Verständnis auch sämtliche benötigten Dienstleistungen hierzu zählen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistung (wie z.B. Energieversorgung) notwendig sind.
Der ZVEH meldet außerdem, dass die vertretenen Innungsfachbetriebe zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Energieversorgung, der Netzwerk- und Kommunikationstechnik wie auch der Sicherheitstechnik bei. Sie sind zuständig, wenn es zum Beispiel um die Behebung von Fehlern in elektrischen Anlagen, um Stromausfälle, den Ausfall von Informationstechnik oder Netzwerk- und Kommunikationsverbindungen oder auch Probleme in Brandmelde- und Einbruchschutzanlagen oder Produktionsbetrieben geht. Damit gewährleisten elektrohandwerkliche Betriebe, dass Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS) wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, öffentliche Verwaltungen, aber auch Bundes- und Feuerwehr auch in Krisenzeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie in technischer Hinsicht störungsfrei ihren Aufgaben nachgehen und ein Notfallmanagement gewährleisten können.
Quelle: ZVEH/ VEG