Seit 1. Januar 2020 können bis zu 20 Prozent der Kosten für den Einbau smarter Thermostate und anderer Energiesparmaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden. Die Beantragung der Förderung ist einfach und unbürokratisch über die Steuererklärung möglich. Sie gilt nur für selbst bewohnte Immobilien. Sie kann erstmals mit der Steuererklärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden. Neben smarten Thermostaten, die im Einkommensteuergesetz (§ 35c) als “digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung” aufgeführt sind, werden zum Beispiel auch die Wärmedämmung von Wänden, die Fenstererneuerung sowie die Erneuerung der Heizungsanlage gefördert. Egal ob umfassendes Sanierungspaket oder einzelne Maßnahmen – bis zu einem Umfang von 200.000 Euro erhalten die Bürger Steuererleichterungen. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem professionellen Fachbetrieb vorgenommen werden.
Ein weiterer wichtiger Teil des Klimapakets ist das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), das bereits seit 2017 diskutiert wird und noch Anfang diesen Jahres verabschiedet werden soll. Darin nimmt auch das Thema Heizung und vor allem das Verbot von Ölheizungen ab 2026 eine zentrale Rolle ein.
Quelle: Bundesfinanzministerium/ tado