Bundestag verabschiedete vor zwanzig Jahren Erneuerbare-Energien-Gesetz: Startrampe für globalen Siegeszug der Solartechnik und “Rettungsinsel fürs Weltklima” – Ohne das weltweit kopierte Markteinführungsinstrument stünde Solartechnik heute nicht als preiswerteste Stromerzeugungsform zur Verfügung – Fraunhofer-Forscher: Verdreifachung der Photovoltaik-Kapazität bis 2030 notwendig – BSW mahnt Beseitigung von Markt- und Förderbarrieren sowie Aufstockung der Ausbauziele an
Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) schuf der Deutsche Bundestag am 25.2.2000 die Grundlage und weltweite Blaupause für die Markteinführung Erneuerbarer Energien. “Vieles deutet darauf hin, dass das EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird. In jedem Fall war das die Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik. Es mobilisierte die erforderlichen Investitionen, Innovationen und Skaleneffekte, um aus einer teuren Weltraumtechnik in zwei Jahrzehnten die preiswerteste, beliebteste und rund um den Globus am schnellsten ausgebaute Stromquelle zu machen”, würdigt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), die Verabschiedung des Gesetzes im Februar 2000.
“Das EEG hat weltweit einen Solarboom entfacht. Seine globale Vorbildfunktion und Durchschlagskraft machten es zu einer Rettungsinsel für das Weltklima und unserer menschlichen Zivilisation”, so Körnig. Nun komme es darauf an, das Energierecht klug weiterzuentwickeln. “Anhaltende Marktverzerrungen durch direkte und indirekte Subventionen fossil erzeugter Energien müssen endlich abgestellt werden – zum Beispiel durch angemessene und sozial abgefederte CO2-Preise. Erfolgt dies weiter nur rudimentär, so müssen Instrumente wie das EEG diese Marktverzerrungen weiter ausgleichen und Erneuerbaren Energien einen fairen Investitionsrahmen bieten”, so Körnig. Betreiber und Kunden fossiler und atomarer Kraftwerke tragen nach wie vor nur einen Bruchteil der hohen Klima-, Umwelt- und Gesundheitskosten, die sie verursachen.
Im vergangenen Jahr trugen Erneuerbaren Energien zu 46 Prozent zur Nettostromerzeugung in Deutschland bei; der Solaranteil liegt inzwischen bei knapp 10 Prozent. Aufgrund des Ausstiegs aus Atom- und Kohlekraft muss ihr Anteil in den nächsten Jahren jährlich wachsen. “Wenn wir eine Stromlücke vermeiden wollen und die Klimaschutzziele ernst nehmen, müssen wir die Photovoltaik deutlich schneller ausbauen. Aus knapp vier Gigawatt Solarzubau in 2019 müssen in den 20er Jahren durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr werden”, sagt Carsten Körnig unter Berufung auf einschlägige Studien (siehe unten).
“Ein modernes Energierecht sollte die stetig wachsende Rolle Erneuerbaren Energien abbilden. Dazu müssen die Ausbauziele entsprechend erhöht und Marktbarrieren für ein effizientes Zusammenspiel moderner Energiewendetechnologien beseitigt werden”, so Körnig. Gesellschaftsübergreifend haben sich erst zu Beginn des Monats in einer Repräsentativbefragung drei Viertel der Bevölkerung für eine Fortsetzung der Förderung neuer Solardächer ausgesprochen (siehe Umfrage unten). Drittwichtigste Maßnahme für eine Reform des EEG ist nach Ansicht des BSW die Streichung der EEG-Umlage für die solare Selbst- und Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren. Bis zum Sommer brauche es ferner eine Regelung für die über 100.000 Solarstromanlagen, die nach zwanzig Jahren Betriebsdauer allein im Verlauf der nächsten fünf Jahre keine Einspeisevergütung mehr erhalten werden. Für ihren Weiterbetrieb sei keine hohe Anschlussförderung erforderlich, sondern unbürokratische und barrierearme Angebote für Betreiber, Solaranlagen zu einem fairen Marktwert weiter kostendeckend betreiben zu können und möglichst durch systemdienlich betriebene Speicher und Solartankstellen für E-Autos zu ergänzen.
Quelle: BSW Solar