Am 5. Dezember 2019 wurde die neue europäische Verordnung 2019/2015” zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen der neuen Vorschrift werden erst im Jahr 2021 wirksam. Jedoch gibt es einzelne Regelungsbereiche, die schon mit Inkrafttreten am 25. Dezember 2019 Wirkung erlangen.
Am 1. März 2021 werden neue Energieeffizienzklassen für Lichtquellen eingeführt: Das Energielabel wird von A+++ bis E auf A bis G neu skaliert. Außerdem erhalten Energielabel einen QR-Code, der es Kunden ermöglicht, weitere Informationen zum Produkt aus der neu geschaffenen EPREL-EU Datenbank abzurufen. Der Wegfall der Plus-Klassen und die Ergänzung des QR-Codes sollen die Transparenz und vor allem die Verständlichkeit für Käufer neuer Produkte steigern.
Bereits ab dem 25. Dezember 2019 entfällt die Pflicht der Lieferanten und Händler, EU-Energielabel an Leuchten anzubringen.
Dies gilt auch für Leuchten, bei denen die Lichtquelle (z. B. LED) zur Überprüfung entnommen werden kann. Die neue Regelung ist in der Sache folgerichtig, da eine Leuchte selbst keinen festen Energieverbrauch aufweist.
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Quelle: VEG