Als erste Normungsorganisation weltweit haben die Experten von VDE|DKE jetzt mit der Verabschiedung einer neuen Anwendungsregel die Voraussetzungen für das eichrechtskonforme Laden von Elektroautos geschaffen. Mit der VDE-AR-E 2418-3-100 “Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen” stellt VDE|DKE klare Anforderungen, auf deren Basis die Industrie nun eichrechtskonforme Wechsel- und Gleichstrom-Ladeeinrichtungen entwickeln kann und einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden können. “Autofahrer von Benzinern, Gas- oder Dieselfahrzeugen können beim Tanken sicher sein, dass sie genau so viel Kraftstoff tanken wie die Zapfsäule es anzeigt. Schließlich überprüft das Eichamt regelmäßig die Zapfsäulen”, erklärt Alexander Nollau, Normungsexperte bei VDE|DKE. Anders sehe es für die Fahrer von Elektroautos aus. Nollau, der selbst ein E-Auto fährt, berichtet: “Im Vergleich zum Tanken von Sprit findet der Ladevorgang beim Elektroauto in Abwesenheit des Verkäufers statt und die Bezahlung erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt. Ich konnte mir bislang nicht sicher sein, ob der Betrag auf der Rechnung korrekt ist.”
Ziel der Normungsexperten war es, das Laden eines Elektroautos an öffentlichen Säulen einfach und transparent für den Verbraucher zu gestalten. “Der Fahrer hält an, steckt das Kabel ein, die Identifikation und die Abrechnung erfolgen automatisch und eichrechtskonform. Dieses Ziel wollten wir mit der Normung und Standardisierung im Bereich der Elektromobilität erreichen,” erklärt Nollau. VDE|DKE habe sich deshalb zusammen mit allen interessierten Kreisen zusammengesetzt und eine Anwendungsregel erstellt, die von Herstellern, Zertifizierungsstellen und den Eichbehörden gleichermaßen verwendet werden kann. Checrallah Kachouh, Vorsitzender des VDE|DKE-Arbeitskreises und Geschäftsführer co-CEO der Compleo Charging Solutions GmbH, sagt dazu: “Wir haben mit diesem nationalen Standard eine hochwertige und belastbare Grundlage geschaffen, um auch im komplexen Kontext der Ladeinfrastuktur den Ansprüchen des Eichrechts zum Schutz des Verbrauchers Sorge zu tragen. Diese Gemeinschaftsleistung wäre nicht zustande gekommen, wenn nicht hochengagierte Experten von namhaften Unternehmen und Organisationen ihre Kraft und Kapazität dafür eingesetzt hätten.” Kachouh gehe davon aus, dass auf dieser Grundlage weitere europäische Staaten dem Beispiel Deutschlands bald folgen werden.” Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2418-3-100 legt Begriffe, Piktogramme, Konfigurationen, Anforderungen und Prüfungen fest und definiert Mindestanforderungen sowie Kriterien zur Bewertung von Messeinrichtungen. Mit dem Abschluss der öffentlichen Einspruchsberatung ist das Projekt jetzt abgeschlossen und steht kurz vor der Veröffentlichung.
Quelle: VDE