Seit Ende 2011 gilt die überarbeitete EU-Kennzeichnung – auch EU-Etikett genannt – für einige Geräte der weißen Ware und für Fernsehgeräte verpflichtend. Kennzeichnungen für weitere Gerätetypen werden folgen. Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zur Energieverbrauchskennzeichnung. Antworten auf Fragen zu den einzelnen Produktgruppen finden Sie in der Auswahl in der rechten Spalte.
Ab 1. März 2021 wird es neue Energielabel geben: Die „+“-Klassen werden nach und nach abgeschafft und die Produkte damit wieder auf einer Skala von A bis G ausgezeichnet. Ziel ist, dass es im März 2021 noch keine Geräte der Klasse A auf dem Markt gibt. Dadurch sollen Hersteller einen stärkeren Anreiz haben, effizientere Produkte zu entwickeln. Zukünftig wird auf den Labels auch ein QR-Code enthalten sein, über den die Verbraucherinnen und Verbraucher weitere Informationen über das Produkt in einer Datenbank erhalten können.
Die EU-Energieverbrauchs-Kennzeichnung – auch EU-Label oder Energieetikett genannt – hat seit ihrer Einführung im Jahre 1998 dazu beigetragen, die Energieeffizienz der gekennzeichneten Geräte wesentlich zu steigern. Der durchschnittliche Energieverbrauch der gekennzeichneten Geräte konnte von 2005 bis 2010 um neun Prozent (GfK Studie Energieverbrauch von Elektrogroßgeräten) gesenkt werden. Das führte dazu, dass momentan die meisten Geräte in der Klasse A zu finden sind. Innerhalb der Klasse A gab es dennoch große Unterschiede beim Energieverbrauch. Als Zwischenlösung wurden 2004 für effizientere Kühl- und Gefriergeräte Pfeile mit A+ und A++ eingeführt. Nun wurde die gesamte Energieverbrauchskennzeichnung überarbeitet, damit die Produkte wieder unterscheidbar sind. Für einige Produkte wie Fernseher, Staubsauger oder Heizkessel wird sie nun bzw. später neu eingeführt. Die EU-Richtlinie 2010/30/EG enthält die allgemeinen Randbedingungen, während EU-Verordnungen für jede einzelne Produktgruppe die Details regeln.
Quelle: Umweltbundesamt