Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüteten Stroms
6,756 ct/kWh.
Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2019 lag die Umlage bei 6,405 ct/kWh.
Entwicklung des EEG-Umlagekontos
Nachdem die Umlage zuletzt zweimal in Folge gesunken war, steigt sie nun wieder an. Dessen ungeachtet haben die in den letzten Jahren umgesetzten Reformen die Kostenentwicklung des EEG deutlich gedämpft. Insbesondere die Ausschreibungen werden die Ausgaben für Neuanlagen erheblich senken. Allerdings werden niedrigere Ausschreibungsergebnisse erst allmählich in der Umlage zur Geltung kommen. Derzeit werden beispielsweise noch Windanlagen auf See in Betrieb genommen, die noch nach dem alten sehr hohen Vergütungsregime finanziert werden. In den kommenden Jahren beginnen dagegen auch bei Wind auf See die Ausschreibungen zu wirken.
Erwarteter Zubau 2020
Für das Jahr 2020 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen von knapp 5,6 GW und damit leicht unter dem Niveau des letzten Jahres von 5,8 GW. Der Gesamtzubau wird auch im kommenden Jahr von geringen Zubauerwartungen im Bereich der Windenergie gebremst.
Die erwartete Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien steigt um gut vier Prozent auf 226 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2020 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,6 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 9,0 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Die EEG-Umlage deckt damit Förderkosten in Höhe von 24,6 Mrd. Euro.
Liquiditätsreserve als Absicherung gegen negative Kontostände
Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B. aufgrund eines stark sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren. Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte erhöht, um möglichen Risiken, auf die der sinkende Kontostand zum Stichtag am 30. September hinweist, vorzubeugen.
Quelle: Bundesnetzagentur